Wenn jemand aus dem Leben scheidet, ist das für die Angehörigen eine schwere Zeit. Dafür wünschen wir Ihnen viel Kraft.
In einer ohnehin schwierigen Zeit müssen Sie nun vieles regeln. Deshalb machen wir Ihnen die Meldung eines Todesfalls möglichst einfach. Sie können uns den Todesfall in wenigen Schritten melden. Das hilft uns für die weitere administrative Abwicklung. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit dafür nehmen.
Stirbt eine versicherte Person, endet die Krankenversicherungspflicht. Wir versuchen, ihren administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Bereits bezahlte Prämien werden zurückerstattet. Mit dem unten stehenden Formular können Sie uns den Todesfall melden.
Der Todesschein kann auch nachgereicht werden. Senden Sie uns diesen per E-Mail an form@helsana.ch oder per Post an Helsana Versicherungen AG, Postfach, 8081 Zürich.
Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Halten Sie dafür die Versichertennummer der verstorbenen Person bereit.
Egal ob Partnerin oder Partner, nahe Verwandtschaft oder die zuständige Person beim Sozialamt: Der Todesfall kann uns von unterschiedlichen Personen gemeldet werden.
Wir benötigen eine Kopie des Todesscheins. Je nach Kanton oder Gemeinde wird dieser auch Todesurkunde oder Sterbeurkunde genannt. Falls wir weitere Dokumente benötigen, melden wir uns bei den Angehörigen.
Ja, die Prämie ist nur bis zum Todestag zu zahlen. Zu viel bezahlten Prämien werden zurückerstattet.
Ja, die Rechnungen können Sie uns einreichen. Wir werden diese bearbeiten und die Leistungsabrechnung wie gewohnt zustellen.
Sind alle Rechnungen von Leistungserbringern bei uns eingetroffen, können Sie bei uns einen Auszug für die Steuererklärung verlangen. Wir stellen Ihnen diesen gern zu.
Ist die Familienansprechperson gestorben, benötigen wir eine neue Ansprechperson in der Familie. Diese Person erhält auch unsere Post. Bitte teilen Sie uns den Namen der neuen Ansprechperson mit.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.