Nicht anerkannte Spitäler – was bedeutet das für Sie?

Damit Ihre Prämien bezahlbar bleiben, verhandeln wir regelmässig mit Spitälern. Dabei setzen wir uns für angemessene Preise und transparente Abrechnungen ein. Wenn wir uns mit einem Spital nicht einigen können – etwa, weil die Spitäler zu hohe Preise fordern –, kommt für die halbprivate oder private Abteilung kein Vertrag zustande.

Die Folge: Wir anerkennen die entsprechenden Spitäler sowie ihre Belegärztinnen und -ärzte nicht. Je nach Spitalzusatzversicherung bedeutet dies, dass Sie als Kundin oder Kunde für die Kosten der Mehrleistungen in der halbprivaten oder privaten Abteilung bei einem Aufenthalt in einem dieser Spitäler teilweise oder vollständig selbst aufkommen müssen. Welche Spitäler betroffen sind, sehen Sie jeweils im Abschnitt der jeweiligen Spitalzusatzversicherung. Die entsprechenden Spitallisten aktualisieren wir regelmässig.

Ist meine Zusatzversicherung betroffen und wie kann ich zusätzliche Kosten vermeiden?

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung keine Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen die Möglichkeit auf, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung keine Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen die Möglichkeit auf, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung keine Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne und zeigen Ihnen die Möglichkeit auf, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Gilt neu ab 1. Januar 2025

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir aus der Spitalzusatzversicherung nicht die vollen Kosten für einen stationären Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Mit dem Selbstbehalt von 30 Prozent geht ein Anteil der Kosten für die Mehrleistungen zulasten des Versicherten.

Damit keine ungedeckten Kosten entstehen, beraten wir Sie gerne. Es besteht die Möglichkeit, sich in anderen Spitälern in der Nähe behandeln zu lassen. Um sicher zu gehen, dass wir die vollen Kosten für Ihren stationären Spitalaufenthalt übernehmen, prüfen Sie bitte die folgende Liste:

Gilt bis Ende 2024

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Befindet sich ein Spital mit uns in einem vertragslosen Zustand, übernehmen wir bei Behandlungen die wirtschaftlich angemessenen Kosten der erbrachten Mehrleistungen. Dies im Rahmen des kantonalen Leistungsauftrages. Bitte wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, sollten Sie Fragen dazu haben.

Werden die erbrachten Mehrleistungen im Rahmen von Behandlungen ausserhalb des kantonalen Leistungsauftrages erbracht, übernehmen wir weder aus unserer Grundversicherung noch aus unserer Spitalzusatzversicherung die Kosten. Diese gehen somit zulasten des Versicherten. Wir behalten uns vor, die in Rechnung gestellten Leistungen und Preise detailliert zu prüfen. Bitte beachten Sie die folgende Liste:

Welche Bedingungen gelten bei Spitälern ohne Leistungsauftrag vom Kanton?

Die auf der folgenden Liste aufgeführten Spitäler ohne Leistungsauftrag vom Kanton sind von uns in den Spitalzusatzversicherungen anerkannt (Helsana-KVG-Vertragsspitäler).

Bei einem Aufenthalt in diesen Spitälern besteht eine Kostendeckung aus den Spitalzusatzversicherungen. Prüfen Sie bitte folgende Liste:

Häufig gestellte Fragen

Uns ist es wichtig, die Leistungskosten und damit die Prämien zu stabilisieren und konstant zu halten. Um dies sicherzustellen, führen wir mit Spitälern konsequente Verhandlungen. Deshalb haben wir uns entschieden, nur mit Spitälern Verträge abzuschliessen, die bei Helsana-Patientinnen und -Patienten keine auffallend hohen Kosten aufweisen.

 

Wir sind bestrebt, mit allen qualitativ gut und effizient arbeitenden Spitälern Verträge für Halbprivat- und Privatabteilungen abzuschliessen. Zu einem vertragslosen Zustand kommt es nur im Ausnahmefall. Und zwar dann, wenn mehrstufige Verhandlungen scheitern.

Das ist unterschiedlich. Ein vertragsloser Zustand ist weder für die Versicherung noch für das Spital eine wünschenswerte Situation. Die Versicherung verärgert betroffene Kundinnen und Kunden, und das Spital verliert wichtige Einnahmen. Daher bemühen sich beide Seiten, so schnell wie möglich eine Lösung zu finden. Da die Positionen in solchen Fällen oft weit entfernt sind, kann ein solcher Zustand erfahrungsgemäss zwischen zwei und sechs Monaten anhalten, in seltenen Fällen auch länger.

Falls Sie bereits eine Kostengutsprache für Ihren Eingriff erhalten haben, sind Sie nicht betroffen. Falls Sie unsicher sind oder keine Kostengutsprache erteilt wurde, ist es uns besonders wichtig, dass Sie uns kontaktieren. Wir beraten Sie jederzeit gerne und setzen alles daran, Ihnen einen erstklassigen Service zu bieten. Gemeinsam finden wir ein gleichwertiges Spital in Ihrer Nähe, in dem die Kosten gemäss Ihrer Spitalzusatzversicherung gedeckt sind.

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