Wenn Sie schon länger als vier Wochen auf Ihre neue Versichertenkarte warten oder Ihre aktuelle Karte verloren haben, erhalten Sie hier Hilfe.
Ihre neue Versichertenkarte können Sie über myHelsana oder mit Ihrer Versichertennummer bestellen.
Nein. Wenn Sie die Grundversicherung bei der Helsana-Gruppe abgeschlossen haben, ist die Rückseite Ihrer Versichertenkarte gleichzeitig Ihre europäische Versichertenkarte. Diese sieht in allen europäischen Ländern gleich aus, damit Ärzte und Spitäler die Karte sofort erkennen können. Erkranken Sie oder haben Sie einen Unfall in einem EU- oder EFTA-Land, sorgt die Karte dafür, dass alle benötigten medizinischen und pflegerischen Leistungen erbracht werden. Für diese gelten die Gebührensätze und die Rechtsvorschriften des Staates, in dem Sie sich aufhalten.
Sollten Sie die Grundversicherung nicht bei der Helsana-Gruppe abgeschlossen haben, entspricht die Rückseite Ihrer
Zusatzversichertenkarte nicht dem europäischen Standard.
Sollten Sie Ihre Versichertenkarte verlieren, nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, damit wir ihre Karte sperren und Ihnen eine neue zuschicken können. Ihre medizinischen Notfalldaten gehen in diesem Fall verloren und müssen beim Arzt oder im Spital neu abgespeichert werden. Bei Beschädigung oder bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses vernichten Sie bitte die Versichertenkarte.
Ja. Als Nutzer oder Nutzerin der myHelsana App haben Sie die digitale Versichertenkarte immer dabei. Bei Ihrem Arzt-, Apotheken- oder Spitalbesuch weisen Sie die digitale Versichertenkarte (Bild und Barcode) in Ihrem Smartphone ganz einfach an der Kasse oder am Empfang vor und lassen sie vom Personal erfassen. So erhält der Leistungserbringer die Informationen Ihrer Karte digital und kann Sie direkt identifizieren.
Gut zu wissen: Es gibt keine Auflage an die Leistungserbringer, dass sie die digitale Versichertenkarte akzeptieren müssen.
In den Apotheken beziehen Sie jene Präparate bargeldlos, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder der Zusatzversicherung vergütet werden. Nachdem Sie Ihre Karte vorgewiesen haben, schickt die Apotheke die Rechnung direkt an Ihren Krankenversicherer der Helsana-Gruppe. Dieser wird Ihnen nur noch den Selbstbehalt verrechnen.
Wenn Sie Ihre Grund- und Zusatzversicherungen bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen haben, weisen Sie bei Arzt-, Apotheken- oder Spitalbesuchen bitte immer alle Ihre Versichertenkarten vor.
Sie haben die Möglichkeit, diesen elektronischen Abfragedienst für Ihre Zusatzversicherung zu sperren. Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Sperrung sämtliche Medikamente, die von den Zusatzversicherungen vergütet werden, nicht mehr bargeldlos bei den Apotheken beziehen können.
Auf dem Mikrochip sind die folgenden administrativen Daten gespeichert:
Ärzte, Apotheker und Spitäler können diese Daten und Informationen zu Ihrer Versicherungsdeckung über den Mikrochip abrufen. Das vereinfacht die Abrechnung.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.