Wichtiges rund um Medikamente und Generika

Manchmal können Arzneimittel die beste Lösung für Ihre Gesundheit sein. Viele Medikamente sind durch die Grundversicherung gedeckt. Eine Zusatzversicherung erweitert die Auswahl an Medikamenten, für die Sie einen Teil der Kosten zurückerhalten.

Apotheker führt Beratungsgespräch mit Kundin

Das Bundesamt für Gesundheit gibt vor, welche Medikamente aus der Grundversicherung bezahlt werden dürfen. Mit einer Zusatzversicherung können Sie das Angebot an Medikamenten, für die Sie die Kosten zurückerhalten, wesentlich vergrössern.

Die Kosten für Medikamente erhalten Sie nur dann zurückerstattet, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Sie können jedoch dazu beitragen, Ihre eigenen und die Gesundheitskosten im Allgemeinen niedrig zu halten. Das gelingt, wenn Sie sich für ein kostengünstigeres Generikum entscheiden. Bestellen Sie dieses in einer Versandapotheke, sparen Sie sogar noch mehr. 

Weitere Informationen zu Versandapotheken

Arzneimittel haben eine festgesetzte Patentzeit. Läuft diese ab, können Generika bzw. Biosimilars hergestellt werden. 

Generika: kurz erklärt

Generika enthalten den gleichen Wirkstoff wie das Originalmedikament und entfalten im Körper dieselbe Wirkung (Bioäquivalenz). Mögliche Unterschiede sind der Hersteller, der Name des Medikamentes, die Hilfsstoffe, die Darreichungsform und der Preis. Generika sind meist günstiger als die Originalmedikamente.

Ziehen Sie Generika den originalen Medikamenten aus der Liste der Arzneimittel mit erhöhtem Selbstbehalt vor, bezahlen Sie nur 10 statt 40 Prozent Selbstbehalt.

Gut zu wissen: Nicht alle Medikamente haben ein Generikum. Sind die Originalmedikamente bereits sehr günstig, lohnen sich Generika aus wirtschaftlicher Sicht deshalb nicht. In diesen Fällen ist es nicht möglich, noch günstiger zu produzieren und zu verkaufen.

Liste der Arzneimittel mit erhöhtem Selbstbehalt

Biosimilars: kurz erklärt

Biosimilars sind Nachahmerprodukte eines biotechnologisch hergestellten Medikaments. Sie weisen starke Ähnlichkeiten mit den Originalprodukten auf. Exakt gleich sind sie jedoch aufgrund des komplexen Herstellungsprozesses nie. Ihr Preis ist in der Regel um einiges günstiger als derjenige der Originalprodukte.

Sprechen Sie sich mit Ihrem Hausarzt ab, wenn Sie auf ein Biosimilar wechseln möchten.

Arzneimittel: Gedeckte Leistungen der Versicherung

Grundversicherung

Aus der Grundversicherung erhalten Sie die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind oder die unter Art. 71a-d-KVV (Einzelfallprüfung) fallen.

Mehr zu den Grundversicherungen Mehr zur Arzneimittelvergütung gemäss Art. 71a-d-KVV

Zusatzversicherung TOP

Mit der Zusatzversicherung TOP erhalten Sie 90% der Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Das sind sogenannte «nichtkassenpflichtige Medikamente». Voraussetzung ist, dass das bezogene Heilmittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic anerkannt ist. Ausgeschlossen sind Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder deren Zusatzliste aufgeführt sind.

Mehr zu TOP

Zusatzversicherung SANA

Mit der Zusatzversicherung SANA erhalten Sie 75% der Kosten für ärztlich oder naturärztlich verordnete Arzneimittel der Komplementärmedizin, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Das sind sogenannte «nichtkassenpflichtige Medikamente». Voraussetzung ist, dass die Behandlung durch einen Arzt, einen vom Versicherer anerkannten Naturheilarzt oder von einer Person, welche vom Versicherer zur Ausübung eines komplementärmedizinischen Hilfsberufes anerkannt ist, vorgenommen wird.

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Zusatzversicherung COMPLETA

Mit der Zusatzversicherung COMPLETA erhalten Sie 90% der Kosten für Medikamente der Schulmedizin und 75% der Kosten für Heilmittel der Komplementärmedizin, die nicht von Ihrer Grundversicherung übernommen werden. Das sind sogenannte «nichtkassenpflichtige Medikamente». Voraussetzung ist, dass das bezogene Heilmittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic anerkannt ist. Ausgeschlossen sind Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder deren Zusatzliste aufgeführt sind.

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Weiterführende Informationen

Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)

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