Informieren Sie sich über die Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse: Wie können Sie bei der Krankenkasse Ihre Franchise wählen? Wie viel Selbstbehalt zahlen Sie bei der Krankenkasse? Und wie hoch ist der Spitalbeitrag bei der Krankenkasse?
In der Schweiz ist eine Krankenversicherung Pflicht. Das bedeutet: Mit wenigen Ausnahmen müssen alle Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz eine Grundversicherung haben. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht dabei eine Kostenbeteiligung vor. Diese besteht aus Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag.
Für Ihre Grundversicherung zahlen Sie eine monatliche Prämie. Wie hoch diese ist, hängt unter anderem von der von Ihnen gewählten Franchise ab. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres tragen Sie Ihre medizinischen Kosten – etwa für Medikamente, Arztbesuche oder Spitalaufenthalte – zunächst selbst, bis Sie die gewählte Franchise ausgeschöpft haben. Danach übernimmt die Krankenkasse einen grossen Teil der weiteren Kosten. Sie zahlen dann nur noch den gesetzlich festgelegten Selbstbehalt. Dieser beträgt in der Regel 10% der anfallenden Ausgaben, jedoch maximal 700 Franken pro Jahr. Im Falle eines Spitalaufenthalts zahlen Sie zudem einen kleinen Beitrag zu den Spitalkosten.
Gut zu wissen: Entscheidend für die Berechnung der Kostenbeteiligung ist das Jahr, in dem eine Behandlung stattgefunden hat – und nicht das Datum auf der Rechnung.
Die Franchise ist ein jährlicher Festbetrag, den Sie selbst zahlen müssen, bevor Ihre Krankenkasse sich an den Kosten für Ihre medizinischen Behandlungen beteiligt. Bei der Franchise für die Krankenkasse liegt das Minimum für Versicherte ab 19 Jahren bei 300 Franken. Die maximale Franchise beträgt bei den Krankenkassen 2500 Franken.
Wenn Sie viele Arztbesuche und medizinische Behandlungen erwarten, ist eine niedrige Franchise sinnvoll. So zahlen Sie für diese Gesundheitskosten weniger aus eigener Tasche. Rechnen Sie hingegen mit geringen Kosten, lohnt sich eine hohe Franchise bei Ihrer Krankenkasse. So können Sie bei den monatlichen Prämien sparen.
Beispiel: Wählen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Franchise von 2500 Franken, erwartet Sie eine Kostenbeteiligung bei Ihrer Grundversicherung von bis zu 3200 Franken. Das sind die Franchise von 2500 Franken plus der maximale Selbstbehalt von 700 Franken. Gegebenenfalls kommt auch noch der Spitalkostenbeitrag hinzu.
Die folgende Tabelle zeigt, wie die Franchise den Höchstbetrag beeinflusst, den Erwachsene pro Kalenderjahr zahlen müssen:
|
|
|
---|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Jahresfranchise
Selbstbehalt
Höchstbetrag pro Kalenderjahr
CHF 300.00
CHF 700.00
CHF 1000.00
CHF 500.00
CHF 700.00
CHF 1200.00
CHF 1000.00
CHF 700.00
CHF 1700.00
CHF 1500.00
CHF 700.00
CHF 2200.00
CHF 2000.00
CHF 700.00
CHF 2700.00
CHF 2500.00
CHF 700.00
CHF 3200.00
Sie wollen Ihre Franchise ändern? Dann melden Sie sich bis zum:
Die neue Franchise gilt jeweils ab dem 1. Januar des folgenden Jahres.
Für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr schreibt das Gesetz keine Jahresfranchise vor. Als Eltern zahlen Sie nur den Selbstbehalt, der für ein Kind maximal 350 Franken pro Jahr beträgt.
Haben Sie mehrere Kinder bei uns versichert und beträgt die ordentliche Jahresfranchise für alle 0 Franken, liegt der maximale Selbstbehalt pro Jahr für alle zusammen bei 1000 Franken.
|
|
|
|
---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anzahl Kinder
Franchise
Selbstbehalt
Höchstbetrag pro Jahr
1
CHF 0.00
CHF 350.00
CHF 350.00
2
CHF 0.00
CHF 350.00
CHF 700.00
3 oder mehr
CHF 0.00
CHF 350.00
CHF 1000.00
Wenn Sie dies wünschen, können Sie die Franchise für Ihr Kind auf 500 Franken erhöhen. Dadurch reduzieren sich die Prämien. Auch hier beläuft sich der Selbstbehalt auf maximal 350 Franken pro Kalenderjahr.
Haben Sie mehrere Kinder bei uns versichert und für alle die wählbare Jahresfranchise von 500 Franken festgelegt, beteiligen Sie sich jährlich mit maximal 1700 Franken.
|
|
|
|
---|---|---|---|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Anzahl Kinder
Franchise
Selbstbehalt
Höchstbetrag pro Jahr
1
CHF 500.00
CHF 350.00
CHF 850.00
2
CHF 500.00
CHF 350.00
CHF 1700.00
3 oder mehr
CHF 500.00
CHF 350.00
CHF 1700.00
Wenn Sie schwanger sind, entfällt ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis 8 Wochen nach der Geburt die Franchise bei der Krankenkasse. Zusätzlich sind Sie von dem Selbstbehalt und den Spitalkostenbeiträgen befreit.
Sind Sie mindestens acht Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber tätig, sind Sie automatisch über dessen Unfallversicherung versichert. Für diese Versicherung zahlen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt. Dies gilt sowohl für private als auch für berufliche Unfälle. Arbeiten Sie hingegen weniger als acht Stunden pro Woche, sind Sie nur für Berufsunfälle versichert. Auch in diesem Fall entfällt die Kostenbeteiligung für Sie.
Wenn Sie nicht erwerbstätig beziehungsweise in Rente sind, müssen Sie sich über Ihre Krankenkasse gegen Unfälle versichern. In diesem Fall übernehmen Sie Franchise, Selbstbehalt und die Kostenbeteiligung für das Spital.
Haben Sie Ihre Franchise erreicht, bezahlen Sie in der Regel nur noch 10% der Kosten, die durch die Grundversicherung abgedeckt sind. Die restlichen 90% bezahlen wir als Krankenkasse für Sie. Für Erwachsene liegt der Selbstbehalt bei der Krankenkasse bei maximal 700 Franken pro Jahr. Für Versicherte unter 18 Jahren gilt der Selbstbehalt für Kinder: Dieser beträgt bei der Krankenkasse höchstens 350 Franken.
Beispiel: Sie haben bei Ihrer Krankenkasse eine Franchise von 1000 Franken gewählt. Zu Beginn des Jahres benötigen Sie eine medizinische Behandlung, die 8000 Franken kostet. Zunächst zahlen Sie Ihre Franchise von 1000 Franken selbst. Es bleiben noch 7000 Franken (8000 – 1000) für Sie und Ihre Krankenkasse. Den Selbstbehalt berechnen Sie, indem Sie 10% von 7000 Franken ermitteln. Sie bezahlen zusätzlich also 700 Franken (0,1 × 7000). Den Rest, 6300 Franken (7000 – 700), übernehmen wir. Bei Ihrer Krankenkasse ist der maximale Selbstbehalt von 700 Franken nun aufgebraucht. Beanspruchen Sie beispielsweise drei Monate später eine weitere medizinische Behandlung, entfällt der Selbstbehalt.
Gut zu wissen: Bei der Kostenbeteiligung spielen Medikamente auch eine Rolle. Wenn Sie sich für ein Originalmedikament entscheiden, für das es ein entsprechend günstigeres Generikum gibt, steigt Ihr Selbstbehalt auf 40%.
Es ist nicht möglich, den Selbstbehalt bei der Krankenkasse zu wechseln. Die Kostenbeteiligung regelt das KVG. Dieses Gesetz legt die Höhe des Selbstbehalts fest.
Läuft Ihre Unfallversicherung über Ihre Krankenkasse, leisten Sie den Selbstbehalt. Sind Sie hingegen über Ihren Arbeitgeber unfallversichert, gibt es zwei mögliche Situationen: Arbeiten Sie mindestens acht Stunden pro Woche, entfällt der Selbstbehalt für berufliche und private Unfälle. Arbeiten Sie weniger als acht Stunden, zahlen Sie den Selbstbehalt von 10% nur bei privaten Unfällen.
Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt die Grundversicherung nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Spitalbeitrag an die Krankenkasse beträgt 15 Franken pro Tag. Diesen Betrag zahlen Versicherte bei einem stationären Aufenthalt selbst.
Davon ausgenommen sind:
Wohnen Sie in einer Institution wie einem Alters- oder Pflegeheim auf, zahlen Sie keinen Spitalkostenbeitrag. Anders ist es allerdings, wenn eine Fachperson Sie während dieses Aufenthalts in ein Spital einweist. Dann gilt der übliche Betrag von 15 Franken pro Tag.
Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag sind Bestandteile der Grundversicherung. Sie bilden den Anteil, den Sie selbst tragen. Wählen Sie die Franchise bei Ihrer Krankenkasse am besten abhängig davon, wie hoch Ihre erwarteten gesundheitlichen Kosten ausfallen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.