Datenschutz FAQ für Unternehmen

Die Versicherungsgesellschaften der Helsana-Gruppe (nachstehend auch «Helsana», «wir» oder «uns») inkludieren die Helsana Versicherungen AG, die Helsana Zusatzversicherungen AG und die Helsana Unfall AG und bearbeiten Personendaten im Unternehmensgeschäft wie folgt:

Im Unternehmensgeschäft ist der Versicherungsnehmer in den meisten Fällen eine juristische Person (Unternehmen), weshalb die sohin vorgenommenen Datenbearbeitungen nicht in den Anwendungsbereich des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) fallen, da Helsana in diesem Zusammenhang keine personenbezogenen Daten natürlicher Personen (Menschen) bearbeitet.

Sofern sich aus dem Unternehmensgeschäft jedoch ein konkreter Leistungsfall ergibt und wir in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten einer natürlichen Person (beispielsweise eines Mitarbeitenden) bearbeiten, sind die Regelungen des DSG anwendbar, weshalb für den Bereich der Leistungsabwicklung Folgendes gilt:

Ist Helsana meinem Unternehmen gegenüber als Auftragsbearbeiter im Sinne des Art. 5 lit. k DSG zu klassifizieren?

Nein, im Rahmen der Leistungsabwicklung wird Helsana stets als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 5 lit. j DSG tätig und ist demnach nicht als weisungsgebundener Auftragsbearbeiter einzustufen. Die Pflicht zur Gewährleistung der Anforderungen nach DSG trifft demnach ausschliesslich die Helsana.

Muss ich mit Helsana einen datenschutzrechtlichen Vertrag – etwa einen Auftragsbearbeitungsvertrag – abschliessen?

Nein, da sowohl Helsana als auch ein Grossteil unserer Vertragspartner im Zusammenhang mit der Leistungsabwicklung stets als eigenständige Verantwortliche im Sinne des Art. 5 lit. j DSG zu klassifizieren sind, bearbeiten wir Ihre Personendaten nicht im Sinne einer Auftragsbearbeitung. Es muss daher weder ein Auftragsbearbeitungs- noch ein anderer datenschutzrechtlicher Vertrag abgeschlossen werden.

Muss ich aktiv werden, um die Personendaten meiner Angestellten, welche Helsana bearbeitet, zu schützen?

Nein, Personendaten zur Leistungsabwicklung werden von Helsana ausschliesslich als Verantwortliche im Sinne des Art 5. lit. j DSG bearbeitet. Dies bedeutet, dass die Daten, die im konkreten Leistungsfall durch Helsana bearbeitet werden, nicht in Ihren Verantwortungsbereich fallen. Die Pflicht zur Gewährleistung der Anforderungen nach DSG trifft demnach ausschliesslich die Helsana.

Muss ich mit Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes gegenüber Helsana die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nachweisen?

Nein, sofern keine vertragliche Vereinbarung vorliegt, die derartige Rechte und Pflichten festlegt, bestehen gegenüber Helsana keine datenschutzrechtlichen Nachweispflichten.

Kann ich mir sicher sein, dass Helsana alle datenschutzrechtlichen Verpflichtungen erfüllt, die mit Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes festgelegt werden?

Ja, denn das Thema Datenschutz geniesst bei Helsana einen sehr hohen Stellenwert. In unserer allgemeinen Datenschutzerklärung sowie im Bearbeitungsreglement finden sich Informationen, wie wir Ihre Daten bearbeiten, die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und den datenschutzrechtlichen Anforderungen laufend gerecht werden.

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