Nationaler Administrativvertrag zwischen Einkaufsgemeinschaft HSK und CURAVIVA

Die Einkaufsgemeinschaft HSK der Krankenversicherer Helsana, Sanitas und KPT und der nationale Dachverband CURAVIVA Schweiz haben einen nationalen Administrativvertrag abgeschlossen. Der Vertrag ermöglicht eine einheitliche Abwicklung und Abrechnung der Pflegeleistungen von Alters- und Pflegeinstitutionen. Die Vertragspartner wollen mit dem Vertrag einen Standard setzen, der die Zusammenarbeit zwischen Versicherern und Alters- und Pflegeinstitutionen vereinfacht.

18.06.2013

Die Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) und CURAVIVA Schweiz, der nationale Dachverband von 1600 Alters- und Pflegeinstitutionen, haben einen Administrativvertrag abgeschlossen, dem sich die CURAVIVA- Kantonalverbände sowie deren Mitgliederinstitutionen anschliessen können. Bei der gefundenen Einigung handelt es sich um die erste nationale Regelung zwischen Versicherern und Alters- sowie Pflegeinstitutionen betreffend Pflegeleistungen. Der Vertrag regelt die administrativen Abläufe zwischen den Alters- und Pflegeinstitutionen von CURAVIVA Schweiz und den Versicherern der Einkaufsgemeinschaft HSK und vereinheitlicht unter anderem die Abläufe der Bedarfsmeldung, Rechnungsstellung und Leistungskontrolle.

Die HSK und CURAVIVA Schweiz streben an, dass die Pflegeleistungen von Alters- und Pflegeinstitutionen in der ganzen Schweiz nach demselben Verfahren abgewickelt werden, womit ein bedeutender Teil des bisher anfallenden Verhandlungs- und Verwaltungsaufwands eingespart werden könnte. Bisher handelten die Leistungserbringer der stationären Langzeitpflege die Verträge mit den Krankenversicherern respektive deren Einkaufsgemeinschaften jeweils auf kantonaler oder gar einzelbetrieblicher Ebene aus.

Die Höhe des Beitrags, den die Krankenversicherer an die Pflege leisten, ist nicht Bestandteil des Administrativvertrags. Diese Beitragssätze regelt der Bundesrat einheitlich für die ganze Schweiz in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

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