Personen mit tieferem Einkommen gehen häufiger zum Arzt. Gleichzeitig nutzen sie Vorsorgeangebote seltener. Dies zeigt der neue Helsana-Report «Haushaltseinkommen und Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen».
23.06.2026
Menschen mit tieferen Einkommen sind häufiger von chronischen Krankheiten betroffen, gehen häufiger zum Arzt, nutzen weniger Vorsorgeleistungen und verursachen höhere Kosten. Dies zeigt der von der Universität Basel im Auftrag von Helsana erstellte neue Einkommensreport, der auf Versicherungs- und Einkommensdaten basiert. Die Auswertung zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Einkommensklassen. Einige Beispiele:
Der Unterschied in der Nutzung medizinischer Leistungen ist vielschichtig, lässt sich aber nicht ausschliesslich mit dem Gesundheitszustand erklären. Auch bei gleichen gesundheitlichen Voraussetzungen nutzen Personen mit tieferem Einkommen mehr Leistungen. So liegen die Gesundheitskosten gemäss Analyse bei Personen mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 2’000 Franken bei rund 4’764 Franken pro Jahr. Bei Personen mit mehr als 8’000 Franken Einkommen betragen sie rund 3’279 Franken.
Trotz teilweise kostenfreier Angebote nehmen einkommensschwächere Haushalte Vorsorgeuntersuchungen deutlich seltener in Anspruch als Personen mit höherem Einkommen. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der Früherkennung von Darmkrebs: Die Teilnahmequote ist auch in Kantonen mit finanzierten Vorsorgeprogrammen tief, je nach Kanton lediglich zwischen 25 und 48 Prozent. Die Teilnahme an der Vorsorge lässt sich somit nicht allein durch finanzielle Faktoren erklären. Gesundheitskompetenz und Information spielen eine wichtige Rolle.
Die Ergebnisse zeigen ausserdem, dass finanzielle Anreize im aktuellen System immer weniger wirken. Die Mindestfranchise liegt seit rund 20 Jahren unverändert bei 300 Franken. In dieser Zeit sind die durchschnittlichen Kosten deutlich gestiegen, wodurch die Steuerungswirkung der Franchise abgenommen hat.
Die Ergebnisse weisen auf strukturellen Handlungsbedarf hin. Die Mindestfranchise ist anzupassen, um ihre Steuerungsfunktion wieder zu stärken. Gleichzeitig müssen Vorsorgeangebote verbessert und für alle zugänglich gemacht werden. Und schliesslich gilt es, die Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung zu fördern. Der neue gesetzliche Rahmen gemäss Art. 56a KVG eröffnet die Möglichkeit, Versicherte gezielt über geeignete Leistungen und Vorsorgemassnahmen zu informieren. Dieses Instrument soll dazu beitragen, Fehlversorgung zu reduzieren und die Inanspruchnahme von Leistungen wirksamer zu koordinieren.
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