Der Wechsel aus dem eigenen Heim in ein Alters- oder Pflegeheim ist ein Schritt im Leben, der auch Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung hat. Die Themen Vollmacht, Wohnort oder auch Hausarzt sind zu berücksichtigen.
14.08.2017
Der Aufenthaltsort ist massgebend.
Als Wohnort definiert das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) den Aufenthaltsort und nicht den Wohnsitz. Lebt ein Versicherter in einem Pflegeheim, dann begründet er dort seinen Aufenthaltsort, auch wenn er die bisherige Wohnung noch nicht aufgegeben hat. Die Krankenversicherung ist damit verpflichtet, die Tarifansätze des entsprechenden Kantons zu vergüten, in dem sich das Pflegeheim befindet.
Sind Sie in einem Hausarztmodell versichert und treten in ein Alter-oder Pflegeheim ein, dann überprüfen Sie am besten mit dem zuständigen Kundendienst oder der nächstgelegenen Verkaufsstelle, ob eine Änderung des Modells vorgenommen werden muss.
Kundenservice Persönliche Beratung |
0844 80 81 82 |
Notrufnummer |
058 340 16 11 |
Kunden mit alternativem Versicherungsmodell Kunden mit BeneFit-PLUS-Telemedizin-Versicherung Ihre Gratis-Hotline berät Sie bei gesundheitlichen Fragen rund um die |
0800 773 633 0800 800 090
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Die Kosten für die Pflege älterer und gebrechlicher Menschen steigen stetig an. Die Pflegefinanzierung darf in der Familie kein Tabuthema sein.
Wenn die Gesundheit ein selbständiges Leben zuhause nicht mehr zulässt, muss der Eintritt in ein Pflegeheim in Betracht gezogen werden.
Sich in der ungewohnten Umgebung des Pflegeheims zurecht zu finden, ist nicht ganz einfach. Es braucht etwas Zeit und eine positive Einstellung.
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