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| Ambulante Behandlungen – Schulmedizin |
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Kostenerstattung nach Tarif im Wohnkanton oder am Arbeitsort für Behandlungen durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal (wie z.B. Physio-
und Ergotherapeuten, Krankenschwestern und Krankenpflegern, Hebammen, Logopäden, usw.).
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| Voraussetzungen: |
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Variante Telemedizin: Die Behandlung erfolgt auf Anordnung bzw. nach entsprechender Überweisung von Medgate
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Variante Hausarzt/Gruppenpraxis: Die Behandlung erfolgt durch den Hausarzt/die Gruppenpraxis oder auf Anordnung bzw. nach entsprechender Überweisung vom Hausarzt bzw. von der
Gruppenpraxis
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| Ambulante Behandlungen – Alternative Medizin
(Komplementärmedizin) |
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Kostenerstattung nach Tarif im Wohnkanton oder am Arbeitsort für Akupunktur (ab 01.01.2012 auch für anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie,
Phytotherapie und Traditionelle Chinesische Medizin) durch Ärzte mit entsprechender, von der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) anerkannten alternativmedizinischen
Weiterbildung.
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| Voraussetzungen: |
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Variante Telemedizin: Die Behandlung erfolgt auf Anordnung bzw. nach entsprechender Überweisung von Medgate
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Variante Hausarzt/Gruppenpraxis: Die Behandlung erfolgt durch den Hausarzt/die Gruppenpraxis oder auf Anordnung bzw. nach entsprechender Überweisung vom Hausarzt bzw. von der
Gruppenpraxis
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| Stationäre Behandlungen (Spitalaufenthalte) |
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Volle Kostendeckung für Aufenthalt und Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) in öffentlichen Spitälern/Akutspitäler im Wohnkanton, die auf
der kantonalen Spitalliste oder auf der Liste der KVG-Vertragsspitäler von Helsana aufgeführt sind.
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| Voraussetzungen: |
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Variante Telemedizin: Der Spitalaufenthalt erfolgt auf Anordnung bzw. nach entsprechender Überweisung durch Medgate
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Variante Hausarzt/Gruppenpraxis: Der Spitalaufenthalt erfolgt auf Anordnung bzw. nach entsprechender Überweisung durch den Hausarzt bzw. die Gruppenpraxis
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Kantonale Spitallisten Liste der KVG-Vertragsspitäler von Helsana |
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| Ausland |
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Bei medizinischen Notfällen im Ausland werden die Kosten für ambulante (z.B. Arztbesuche) und stationäre (z.B. Spitalaufenthalte) Massnahmen bis zum max. doppelten
Betrag erstattet, den die gleiche Behandlung in der Schweiz (Tarif des Wohnkantons) kosten würde.
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| Mutterschaft |
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Kostenerstattung für 8 Kontrolluntersuchungen, davon 7 vor der Geburt (davon 2 Ultraschalluntersuchungen) und 1 nach der Geburt. Im Falle einer Risikoschwangerschaft
werden noch weitere Kontrolluntersuchungen erstattet.
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Beitrag von CHF 100.– an Geburtsvorbereitungskurse.
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Stillberatung: maximal 3 Sitzungen.
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Volle Kostendeckung für die Geburt zu Hause oder in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) in öffentlichen Spitälern/Akutspitäler im Wohnkanton, die auf
der kantonalen Spitalliste oder auf der Liste der KVG-Vertragsspitäler von Helsana aufgeführt sind.
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Kantonale Spitallisten
Liste der KVG-Vertragsspitäler von Helsana |
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| Krankenpflege |
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Beiträge für die ärztlich verordneten Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex-Organisationen zu Hause oder in anerkannten
Pflegeheimen.
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| Medikamente |
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Kostenerstattung für ärztlich verordnete Arzneimittel, die in der Liste der vergütungspflichtigen Spezialitäten sowie der Arzneimittelliste mit Tarif
aufgeführt sind.
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Spezialitätenliste (SL)
Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) |
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| Medizinische Vorsorge (Prävention) |
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Kostenübernahme für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten (z.B. Kontrolluntersuchungen bei Kindern im Vorschulalter oder alle 3
Jahre gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen).
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Kostenübernahme für bestimmte vorsorgliche Massnahmen (z. B. Impfungen gegen Kinderkrankheiten, Grippeimpfungen bei über 65-Jährigen).
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| Transporte und Rettungen |
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| 50% Kostendeckung bis max. CHF 5 000.– pro Jahr für medizinisch notwendige Rettungsaktionen.
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Für Transporte, bei denen keine unmittelbare Lebensgefahr besteht ebenfalls 50% aber max. CHF 500.– pro Jahr. Transporte im Zusammenhang mit
Spitalverlegungen sind jedoch vollumfänglich gedeckt.
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| Hilfsmittel |
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Beiträge an Hilfsmittel gemäss der «Mittel- und Gegenstände-Liste» (MiGeL), z.B. Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und
Atemtherapiegeräte, Verbandmaterial, Kompressionsstrümpfe, etc.
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| Liste der Mittel- und Gegenstände (MiGeL) |
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| Badekuren |
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Kostenbeitrag von CHF 10.– pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Badekuren in anerkannten Heilbädern.
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| Liste der anerkannten Heilbäder in der Schweiz |
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| Zahnärztliche Behandlungen |
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Eine Kostenübernahme erfolgt lediglich im Zusammenhang mit einer schweren, nicht vermeidbaren Erkrankung des Kausystems (z.B. Tumore im Gesicht- und
Kieferbereich) oder im Zusammenhang mit einer schweren allgemeinen Erkrankung (z.B. Aids, Leukämie).
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| Unfallbedingte Zahnschäden werden lediglich erstattet, wenn keine andere Versicherung (z.B. Unfallversicherung) dafür aufkommt.
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Kosten für Zahnfüllungen, Ziehen von Weisheitszähnen, Amalgamsanierungen oder Zahnspangen werden hingegen nicht übernommen.
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