Wie setzt sich die Kostenbeteiligung zusammen?

Die Kostenbeteiligung für Ihre Krankenversicherung gilt pro Kalenderjahr und setzt sich zusammen aus wählbarer Franchise, gesetzlich geregeltem Selbstbehalt und dem Spitalkostenbeitrag. Die gesetzliche Mindestfranchise für Erwachsene ab 19 Jahren ist 300 Franken pro Jahr.

Kind spielt mit einem Rechenschieber

In jedem neuen Kalenderjahr werden die medizinischen Kosten für Medikamente, Arztbesuche und Spitalaufenthalte zuerst der Franchise angerechnet. Die ersten Behandlungskosten bezahlen Sie somit selbst. Und zwar so lange, bis Sie Ihre selbst gewählte Franchise erreicht haben. Kommen danach weitere Kosten hinzu, beteiligen wir uns als Krankenkasse daran. Sie übernehmen lediglich noch den gesetzlich geregelten Selbstbehalt.

Ihr Spitalkostenbeitrag

Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt die Grundversicherung nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag muss laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) bei einem stationären Aufenthalt jedoch dem Versicherten verrechnet werden.

Davon ausgenommen sind:

  • Kinder bis 18 Jahre
  • Junge Erwachsene bis 25 Jahre, die in Ausbildung sind
  • Frauen mit Leistungen bei Mutterschaft
  • Frauen für Leistungen bei Krankheit, Unfall und Geburtsgebrechen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt

Nicht erhoben wird der Spitalkostenbeitrag bei einem Aufenthalt in einer Institution, zum Beispiel einem Alters- oder Pflegeheim. Wird die versicherte Person in dieser Zeit jedoch in ein Spital eingewiesen, wird der Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag verrechnet.

Ihr Selbstbehalt

Haben Sie Ihre Franchise erreicht, bezahlen Sie nur noch 10% der Kosten, die durch die Grundversicherung abgedeckt sind. Dieser Selbstbehalt beträgt bei Erwachsenen maximal 700 Franken pro Jahr, bei Versicherten unter 18 Jahren maximal 350 Franken. Die restlichen 90% bezahlen wir als Krankenkasse für Sie.

Gut zu wissen: Wenn Sie sich für ein Originalmedikament entscheiden, für das es ein entsprechend günstigeres Generikum gibt, steigt Ihre Kostenbeteiligung auf 40%.

Franchise bei Erwachsenen

In der Schweiz ist eine gesetzliche Mindestfranchise für Versicherte ab 19 Jahren festgelegt. Sie beträgt jährlich 300 Franken. Zusammen mit einem Selbstbehalt von bis zu 700 Franken zahlen Sie pro Kalenderjahr höchstens 1000 Franken selbst. Setzen Sie Ihre Franchise freiwillig auf 2500 Franken herauf – das ist die höchste Franchise in der Grundversicherung – und wir als Krankenkasse belohnen Sie mit einem Rabatt auf Ihre Prämie. Ihre Franchise können Sie jeweils per 1. Januar des folgenden Jahres herauf- oder herabsetzen. Dabei sind folgende Fristen zu beachten:

  • Zur Herabsetzung (Reduktion) der Franchise: 30. November
  • Zur Erhöhung der Franchise: 31. Dezember

Die Änderung müssen Sie uns spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bzw. Dezember melden.

Berechnungs-Beispiele:

Jahresfranchise

Selbstbehalt

Höchstbetrag pro Kalenderjahr

CHF 500.00

CHF 700.00

CHF 1200.00

CHF 1000.00

CHF 700.00

CHF 1700.00

CHF 1500.00

CHF 700.00

CHF 2200.00

CHF 2000.00

CHF 700.00

CHF 2700.00

CHF 2500.00

CHF 700.00

CHF 3200.00

Gut zu wissen

Für die Berechnung der Kostenbeteiligung ist das Jahr massgebend, in dem eine Behandlung stattgefunden hat. Nicht das Rechnungsdatum.

Franchise bei Kindern unter 18 Jahren

Eine gesetzlich vorgeschriebene Jahresfranchise für Kinder gibt es nicht. Als Eltern übernehmen Sie nur den Selbstbehalt, der über die Heilungskosten erhoben wird. Dieser beträgt jährlich maximal 350 Franken.

Haben Sie mehrere Kinder bei uns versichert und beträgt bei allen die ordentliche Jahresfranchise 0 Franken, beträgt der maximale Selbstbehalt pro Jahr für alle zusammen 1000 Franken.

Berechnungs-Beispiele:

Anzahl Kinder

Franchise

Selbstbehalt

Höchstbetrag pro Jahr

1

CHF 0.00

CHF 350.00

CHF 350.00

2

CHF 0.00

CHF 350.00

CHF 700.00

3 oder mehr

CHF 0.00

CHF 350.00

CHF 1000.00

Als Eltern haben Sie auch die Möglichkeit, die Franchise für Ihr Kind auf 500 Franken zu erhöhen. Dadurch reduzieren Sie die Prämien. Auch hier beläuft sich der Selbstbehalt auf maximal 350 Franken von Januar bis Dezember.

Haben Sie mehrere Kinder bei uns versichert und für alle die wählbare Jahresfranchise von 500 Franken gesetzt, beteiligen Sie sich jährlich mit maximal 1700 Franken an den Kosten.

Berechnungs-Beispiele:

Anzahl Kinder

Franchise

Selbstbehalt

Höchstbetrag pro Jahr

1

CHF 500.00

CHF 350.00

CHF 850.00

2

CHF 500.00

CHF 350.00

CHF 1700.00

3 oder mehr

CHF 500.00

CHF 350.00

CHF 1700.00

Spezialfälle

Spezialfall Mutterschaft

  • Die Kostenbeteiligung entfällt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt.

Spezialfall Prävention

  • Die Franchise entfällt bei vereinzelten Massnahmen, die im Zusammenhang mit nationalen oder kantonalen Präventionsprogrammen stehen.

Spezialfall Unfalldeckung

  • Wenn Sie die Unfalldeckung in Ihre Krankenversicherung eingeschlossen haben, tragen Sie die Kostenbeteiligung. Sind Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert, entfällt die Kostenbeteiligung für Sie.
  • Auch bei Unfällen, die Sie nicht verursacht haben (Haftpflichtunfall), müssen Sie sich zunächst an den entstandenen Kosten beteiligen. Diese Beteiligung können Sie anschliessend bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers wieder zurückzufordern.

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