Leistungsthemen

Bei gewissen Leistungen entfallen die Gesuche für Kostengutsprachen oder die Leistungen werden direkt über uns abgewickelt. Hier finden Sie alle Informationen zu den Spezialfällen.

Seit 1. Januar 2013 übernehmen wir die direkte Abwicklung von Transplantationen.

Für die Meldung einer geplanten Transplantation senden Sie das ausgefüllte Formular «Kostengutsprache/Meldung Transplantation» an das für Sie zuständige Helsana Service Center. Wir prüfen unsere Leistungspflicht und bestätigen Ihnen die Kostengutsprache.

Für zusätzlich anfallende Spenderkosten wie z.B. Erwerbsaufallleistungen, Reisekosten senden Sie – oder der Spender – das Formular «Spenderkosten Transplantation» zusammen mit den nötigen Unterlagen an Helsana. Wir rechnen direkt mit dem Spender oder einer Drittperson ab (z.B. Arbeitgeber).

Seit 1. Januar 2013 übernehmen wir die direkte Abwicklung von Leistungen bezüglich Zentrums- und Heimdialyse. Um den Prozess zu vereinfachen verzichten wir auf Kostengutsprachegesuche für Zentrums- und Heimdialysen.

Die Verordnungen von Heimdialysen senden Sie an den jeweiligen Lieferanten und eine Kopie an uns:

Helsana AG
Postfach
8081 Zürich

Dialysepflichtige Patienten, welche die Dialyse selber zu Hause durchführen, erhalten eine Entschädigung für die zusätzlich anfallenden dialysebedingten Mehrkosten (z.B. Wasser, Strom, Unterstützung durch Partner). Mit dieser Massnahme unterstützen und fördern wir die kostengünstige Heimdialyse.

Seit 1. Januar 2013 übernehmen wir die direkte Abwicklung von Leistungen bezüglich mechanischer Heimventilation.

Bei Pflichtleistung nach KVG reichen Sie das Formular Verordnung für mechanische Heimventilation an uns ein. Seit Januar 2013 gelten die mit Helsana vereinbarten Tarife und Preise.

Inhalations- und Atemtherapiegeräte

Dank mehrerer Partnerschaften mit Gerätelieferanten und –Händlern können Versicherte der Helsana-Gruppe sowohl Inhalations- und Atemtherapiegeräte günstig mieten als auch das Verbrauchsmaterial zu Vorzugskonditionen beziehen. Wir bitten Sie Ihren Patienten ein Gerät von einem der bevorzugten Partner der Helsana-Gruppe zu verschreiben.

Zu den Partnerangeboten

Seit 1. Januar 2013 übernehmen wir die direkte Abwicklung von Leistungen der künstlichen Ernährung zu Hause. Es gelten die mit Helsana vereinbarten Tarife und Preise.

Bei Pflichtleistung nach KVG haben Sie uns bisher ein Kostengutsprachegesuch eingereicht. Ab 1. Mai 2015 verzichten wir auf das Kostengutsprachegesuch und stellen keine schriftliche Kostengutsprache aus. Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind: Das Produkt figuriert auf der FSMP-Liste und die Voraussetzungen gemäss der Gesellschaft für Klinische Ernährung der Schweiz (GESKES) Richtlinien sind erfüllt.

Hingegen braucht es weiterhin eine Verordnung durch den Arzt für die Ernährungstherapie zu Hause. Für die Helsana-Versicherten bitten wir Sie deshalb, das Verordnungsformular direkt dem Homecare Service zuzustellen. Damit wird gewährleistet, dass die Patientinnen und Patienten schnell und kompetent betreut und mit Produkten für die künstliche Ernährung versorgt werden. Das Verordnungsformular erhalten Sie direkt beim Homecare Service oder bei der GESKES.

Seit 1. Juni 2019 übernehmen wir die direkte Abwicklung von Leistungen für die Weste mit Defibrillator. Möglich macht dies eine neue Partnerschaft mit ZOLL Medical Switzerland AG. Dank dieser gelten die mit Helsana vereinbarten Vorzugskonditionen.

Bei Pflichtleistung nach KVG reichen Sie das Verordnungsformular für den tragbaren Karioverter-Defibrillator Life Vest an ZOLL Medical Switzerland AG ein.

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