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Unfallversicherung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern.

Minimale Deckung

Die obligatorische Unfallversicherungsdeckung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) umfasst schwerpunktmässig folgende Leistungen:

Heilungskosten

  • Heilbehandlung (ambulant, stationär, allgemeine Abteilung)
  • Hilfsmittel wie Prothesen, Brillen, Hörapparate oder orthopädische Hilfsmittel für die erstmalige Anschaffung bzw. Reparatur oder Ersatz infolge eines versicherten Unfalls
  • Reise-, Transport-, Rettungs- und Bergungskosten (Ausland limitiert)
  • Bestattungskosten

Taggeld

  • Die Taggeldleistung entspricht bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des versicherten Verdienstes ab 3. Tag nach dem Unfall und im Maximum dem Höchstbetrag des versicherten Tagesverdienstes nach UVG
  • Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit beträgt die Taggeldleistung entsprechend weniger

Invalidität

  • Die Invalidenrente beträgt bei 100-prozentiger Erwerbsunfähigkeit 80 Prozent des versicherten Verdienstes (zurzeit höchstens CHF 126 000.–) bzw. max. 90 Prozent zusammen mit IV- oder AHV-Rente
  • Integritätsentschädigung (Kapitalleistung)
  • Hilflosenentschädigung je nach Grad der Schwere, limitiert

Tod

Hinterlassenenrenten werden aufgrund des versicherten Verdienstes wie folgt ausgerichtet:
  • 40 Prozent für den überlebenden Ehegatten
  • 25 Prozent für Vollwaisen
  • 15 Prozent für Halbwaisen
Die Rente beträgt jedoch höchstens 70 Prozent für alle Hinterlassenen zusammen. Als Komplementärrente zusammen mit einer AHV- oder IV-Rente wird die Rente bis max. 90 Prozent des versicherten Verdienstes ausgerichtet.

Optimale Deckung

Die zusätzlich und freiwillig zur obligatorischen Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) versicherbaren Leistungen umfassen schwerpunktmässig:

Heilungskosten

  • Volle Kostendeckung in Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG in der privaten Abteilung von Spitälern und Privatkliniken auf der ganzen Welt

Taggeld

  • Taggeld für Einkommen bis zum UVG-Maximum (zurzeit CHF 126 000.–); Taggeldleistungen bis zu 100 Prozent des Erwerbsausfalles mit Leistungsbeginn ab 1., 3. oder individuell bestimmbarem Tag nach dem Unfalltag
  • Spitaltaggeld (ungedeckte Kosten, z. B. Haushalthilfen, Privatauslagen als Folge eines Spital- oder Kuraufenthaltes)
  • Sonderrisiken (z. B. aussergewöhnliche Gefahren)

Invalidität

  • Wichtig ist dabei die Versicherung eines Invaliditätskapitals oder einer Invalidenrente im Rahmen des Lohnbestandteils, der den UVG-Maximallohn übersteigt, weil hier eine Leistung aus der UVG-Versicherung fehlt.

Tod

Die UVG-Zusatzversicherung ermöglicht es, die UVG-Leistungen den Bedürfnissen der Versicherten entsprechend zu ergänzen. Wichtig ist vor allem die Versicherung eines Todesfallkapitals oder einer Hinterlassenenrente im Rahmen des Lohnbestandteils, der den UVG-Maximallohn übersteigt, weil hier eine Leistung aus der UVG-Versicherung fehlt.

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