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Krankentaggeld

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei Krankheit oder Mutterschaft seiner Mitarbeitenden für eine beschränkte Zeit den Lohn weiter zu entrichten.

Situation ohne Krankentaggeldversicherung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei Krankheit oder Mutterschaft seiner Mitarbeitenden für eine beschränkte Zeit den Lohn weiter zu entrichten. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach Anzahl der Dienstjahre. Die Krankentaggeldversicherung ist keine obligatorische Versicherung.

Lohnausfall

Besteht keine Krankentaggeldversicherung, ist die vorübergehende Erwerbsunfähigkeit im Krankheitsfall für die Mitarbeitenden bis zum Einsetzen der IV- und BVG-Leistungen nicht gedeckt. Diese Lücke kann durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung geschlossen werden.
Zahlreiche Unternehmen unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit teils obligatorischer Taggeldversicherung für die Mitarbeitenden. Die Lohnausfallversicherung von Helsana gibt es deshalb auch als GAV-konforme Versicherung.

Mutterschaft

Für Arbeitnehmerinnen gibt es eine gesetzliche Mutterschaftsversicherung. Zudem verfügt der Kanton Genf über eine kantonale Mutterschaftsversicherung.

Situation optimal mit Krankentaggeldversicherung

Die Krankentaggeldversicherung deckt den Lohnausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Sie befreit den Arbeitgeber von der Lohnfortzahlungspflicht gemäss Obligationenrecht (OR 324 a) und Gerichtspraxis.

Geburtengeld

In Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Mutterschaftsversicherung kann ein Geburtengeld eingeschlossen werden.

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