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Krankentaggeld |
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei Krankheit oder Mutterschaft seiner Mitarbeitenden für eine beschränkte Zeit den Lohn weiter zu entrichten. |
Situation ohne Krankentaggeldversicherung |
| Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei Krankheit oder Mutterschaft seiner Mitarbeitenden für eine beschränkte Zeit den Lohn weiter zu entrichten. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach Anzahl der Dienstjahre. Die Krankentaggeldversicherung ist keine obligatorische Versicherung. |
Lohnausfall |
| Besteht keine Krankentaggeldversicherung, ist die vorübergehende Erwerbsunfähigkeit im Krankheitsfall für die Mitarbeitenden bis zum Einsetzen der IV- und BVG-Leistungen nicht gedeckt. Diese Lücke kann durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung geschlossen werden. |
| Zahlreiche Unternehmen unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit teils obligatorischer Taggeldversicherung für die Mitarbeitenden. Die Lohnausfallversicherung von Helsana gibt es deshalb auch als GAV-konforme Versicherung. |
Mutterschaft |
| Für Arbeitnehmerinnen gibt es eine gesetzliche Mutterschaftsversicherung. Zudem verfügt der Kanton Genf über eine kantonale Mutterschaftsversicherung. |
Situation optimal mit Krankentaggeldversicherung |
| Die Krankentaggeldversicherung deckt den Lohnausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Sie befreit den Arbeitgeber von der Lohnfortzahlungspflicht gemäss Obligationenrecht (OR 324 a) und Gerichtspraxis. |
Geburtengeld |
| In Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Mutterschaftsversicherung kann ein Geburtengeld eingeschlossen werden. |
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0844 80 81 88
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