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Berufliche Vorsorge |
Im Rahmen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Mitarbeitenden eine Pensionskasse für Altersvorsorge und Risikoschutz bei Invalidität und Tod einzurichten. |
Minimale Deckung |
| Folgende Leistungen sind aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge gedeckt: |
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| Mit der obligatorischen Personalvorsorge werden lediglich die gesetzlichen Minimalleistungen erfüllt. Eine solche Vorsorgelösung ist nicht immer zeit- und bedürfnisgerecht. Zur optimalen Absicherung empfehlen wir deshalb auch eine Versicherungsdeckung im überobligatorischen Bereich. |
Optimale Deckung |
| Die minimalen Leistungen aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen können optimal zu individuellen Vorsorgelösungen ergänzt werden. So zum Beispiel: |
| Die Höhe der zu versichernden Lohnsumme |
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| Die Ansprüche an die Risikoleistungen |
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| Verschiedene Optionen, die eingeschlossen werden können |
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Kontakt
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0844 80 81 88
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