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Berufliche Vorsorge

Im Rahmen des Gesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Mitarbeitenden eine Pensionskasse für Altersvorsorge und Risikoschutz bei Invalidität und Tod einzurichten.

Minimale Deckung

Folgende Leistungen sind aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge gedeckt:
  • Sparprozess/Altersguthaben
  • Altersrente
  • Pensionierten- und Kinderrenten
  • Kapitalbezug der Altersrente
  • Invalidenleistungen
  • Hinterlassenenleistungen: Witwenrente, Waisenrente
Mit der obligatorischen Personalvorsorge werden lediglich die gesetzlichen Minimalleistungen erfüllt. Eine solche Vorsorgelösung ist nicht immer zeit- und bedürfnisgerecht. Zur optimalen Absicherung empfehlen wir deshalb auch eine Versicherungsdeckung im überobligatorischen Bereich.

Optimale Deckung

Die minimalen Leistungen aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen können optimal zu individuellen Vorsorgelösungen ergänzt werden. So zum Beispiel:
Die Höhe der zu versichernden Lohnsumme
  • Es kann die effektive Lohnsumme oder BVG-Gehaltsgrösse versichert werden, womit beispielsweise auch nicht obligatorisch versicherte Teilzeitmitarbeitende profitieren.
Die Ansprüche an die Risikoleistungen
  • Je nach Personalstruktur sind die Prioritäten unterschiedlich gewichtet für ältere und jüngere Mitarbeitende.
Verschiedene Optionen, die eingeschlossen werden können
  • Witwerrente
  • zusätzliches Todesfallkapital
  • Invalidenrente (ab 25 Prozent Erwerbsunfähigkeit)
  • Prämienbefreiung (ab 25 Prozent Erwerbsunfähigkeit)
  • Witwenrenten ohne Einschränkungen

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