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| Alternative Medizin (Komplementärmedizin) |
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| 75% Kostenerstattung für alternativ-medizinische Heilmittel und Therapiemethoden wie z.B. Osteopathie, Kinesiologie, medizinische Massagen (z.B.
Fussreflexzonenmasssage), Wirbelsäulen-Basis-Therapie, usw.
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Für stationäre Behandlungen nach komplementärmedizinischen Heilmethoden werden max. CHF 5 000.– pro Jahr vergütet.
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| Voraussetzungen: |
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Die Therapie wird durch einen Arzt oder einen von Helsana anerkannten Naturheilarzt oder Komplementär-Therapeut durchgeführt
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Die Therapiemethode ist von Helsana anerkannt
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Die Heilmittel werden von Ärzten oder von Helsana anerkannten Naturheilärzten abgegeben oder verordnet
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Stationäre Behandlungen werden von Ärzten verordnet und in einer von Helsana anerkannten Heil- oder Kuranstalt durchgeführt
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Liste der anerkannten Therapiemethoden der Komplementärmedizin |
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| Behandlungen durch Nichtvertragsärzte |
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| 90% Kostenerstattung für ambulante Behandlungen durch Nichtvertragsärzte. Behandlungen der Psychotherapie sind hiervon ausgeschlossen.
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Als Nichtvertragsärzte gelten diejenigen Ärzte, welche es ablehnen, ihre Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) zu erbringen. Die Kosten dieser Ärzte werden deshalb von der Grundversicherung nicht erstattet.
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| Medikamente |
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| 90% Kostenerstattung für nichtkassenpflichtige Medikamente – also für Medikamente, die nicht unter die Leistungspflicht der obligatorischen
Grundversicherung fallen.
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| 75% Kostenerstattung für Medikamente der Komplementärmedizin.
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| Voraussetzungen: |
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Das Medikament ist ärztlich verordnet
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Das Medikament ist beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic registriert
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Das Medikament steht nicht auf der Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV). Es existiert jedoch eine Zusatzliste zur LPPV. Für Medikamente, die
auf dieser Zusatzliste aufgeführt sind, werden bis zu 50% der verrechneten Kosten erstattet.
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Zusatzliste zur LPPV |
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| Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen) |
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| 90% Kostenerstattung bis max. CHF 300.– pro Jahr für geschliffene Brillengläser und Kontaktlinsen.
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| Behandlung im Ausland |
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Bei einem vorübergehenden Auslandaufenthalt bis max. 12 Monaten besteht volle Kostendeckung für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen im Ausland.
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| Voraussetzungen: |
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Es handelt sich um einen Notfall und eine Heimreise oder eine Verlegung in die Schweiz ist nicht zumutbar.
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Die Notrufzentrale muss zwingend beigezogen werden: Telefon-Nr. +41 43 340 16 11 (rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr). Sie koordiniert die medizinische Versorgung vor Ort und
kümmert sich um alle notwendigen Formalitäten. Ansonsten werden hier keine Kosten übernommen.
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| 90% Kostenerstattung bis max. CHF 1 000.– pro Jahr für gezielt im Ausland ausgeführte, ambulante Behandlungen (also keine Notfälle).
Alternativ-medizinische Behandlungen sind hiervon ausgeschlossen.
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| Transport & Rettung im Ausland (Personen-Assistance) |
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| Volle Kostendeckung für medizinisch notwendige Transporte und Rettungsaktionen im Ausland sowie Heimschaffungen in die Schweiz.
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Für Suchaktionen, die im Hinblick auf eine Rettung oder Bergung der versicherten Person unternommen werden, werden max. CHF 20 000.– pro Jahr erstattet.
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| Voraussetzungen: |
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Die Notrufzentrale wird beigezogen: Telefon-Nr. +41 43 340 16 11 (rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr). Sie erteilt die Kostengutsprachen und koordiniert alle notwendigen
Massnahmen.
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| Transport & Rettung in der Schweiz |
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Kostenerstattung bis max. CHF 100 000.– pro Jahr für inländische Rettungs-, Bergungs- und Nottransporte sowie Transporte von einer Heilanstalt in eine
andere.
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| Voraussetzungen: |
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Das Transportmittel muss wirtschaftlich und zweckmässig sein
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| Gesundheitsförderung |
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| 75% Kostenerstattung für gesundheitsfördernde Massnahmen aus den Bereichen
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Fitness
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Schwangerschaft
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Rücken/Körperschule
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bis max. CHF 200.– pro Bereich und max. CHF 500.– pro Jahr für alle Bereiche zusammen.
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| Voraussetzungen: |
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Die Massnahme ist von Helsana anerkannt
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Liste der anerkannten Massnahmen zur Gesundheitsförderung
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| Zahnkorrekturen |
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| Bis zur Vollendung des 20. Altersjahres werden Zahnfehlstellungskorrekturen (kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlungen – beispielsweise
für Zahnspangen) wie folgt vergütet:
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75% Kostenerstattung bis max. CHF 10 000.– pro Jahr. Allfällige Kostenbeiträge von der Schul- oder Jugendzahnpflege werden hierbei
angerechnet – was bedeutet, dass sich unsere Leistungen um die Höhe dieser Kostenbeiträge verringern.
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Für Behandlungen im Ausland wird max. der Betrag erstattet, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.
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Nach Vollendung des 20. Altersjahres besteht ein Anrecht darauf, die Zahnversicherung DENTAplus 1000 (Variante Bronze) ohne Gesundheitsprüfung zu erhalten.
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| Medizinische Vorsorge (Prävention) |
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| 90% Kostenerstattung bis max. CHF 750.– pro Jahr für medizinische Vorsorgeleistungen wie z.B. Impfungen, Herz-/Kreislauf-Check-Ups,
Ultraschalluntersuchungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden, Raucherentwöhnung, usw.
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| Voraussetzungen: |
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Die Massnahme ist von Helsana anerkannt
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Die Massnahme wird von einem Arzt durchgeführt oder angeordnet
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| Liste der anerkannten Massnahmen zur Prävention |
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| Spezielle Behandlungsformen |
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| 75% Kostenerstattung bis max. CHF 4 500.– pro Jahr für spezielle Behandlungsformen wie z.B. nichtärztliche Psychotherapie, Sterilisation und
Vasektomie, usw.
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| Voraussetzungen: |
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Die Behandlungsform ist von Helsana anerkannt
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Die Behandlung wird von einem Arzt angeordnet
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| Liste der anerkannten speziellen Behandlungsformen |
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| Hilfsmittel |
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| 90% Kostenerstattung bis max. CHF 1 500.– pro Jahr für Hilfsmittel und Gegenstände, die den Gebrauch eingeschränkter
Körperfunktionen verbessern wie z.B. Hörgeräte, Blutdruckmessgeräte, Schuheinlagen, etc.
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| Voraussetzungen: |
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Die Mittel und Gegenstände sind ärztlich verordnet
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Die Mittel und Gegenstände sind von Helsana anerkannt
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| Liste der anerkannten Mittel und Gegenstände |
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| Gesundheits- und Auslandsrechtsschutz |
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Juristische Beratung und Vertretung bei rechtlichen Auseinandersetzungen sowie Kostenerstattung von Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern,
Sozial- und Privathaftpflichtversicherungen sowie bei Streitigkeiten als Lenker, Mieter oder Benützer von Transportmitteln während Ferien und Schulaufenthalten im
Ausland (inkl. Hin- und Rückreise):
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max. CHF 250 000.– pro Fall in Europa
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max. CHF 50 000.– pro Fall ausserhalb von Europa
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| Voraussetzungen: |
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Der Rechtsschutzfall wird über die Notrufnummer angemeldet: +41 43 340 16 11 (rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr)
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| Reise-Beratungshotline «Travelcheck» |
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Kostenlose Beratungshotline zu gesundheitlichen Risiken im jeweiligen Reiseland: Telefon-Nr. +41 44 655 11 30 11 (rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr).
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