Unfallausschluss
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Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) sind alle Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, automatisch durch
diesen gegen Berufs- und Nichtberufsunfall versichert.
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Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) die Unfalldeckung ausschliessen. Dadurch reduziert sich Ihre
Grundversicherungsprämie um 7%.
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Sobald Sie nicht mehr durch den Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind – beispielsweise weil sie arbeitslos werden oder weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten
–, müssen Sie die Unfalldeckung in der obligatorischen Grundversicherung wieder einschliessen lassen. Damit entfällt dann auch wieder die Prämienreduktion
von 7%.
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Unfallausschluss auch bei Zusatzversicherungen
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Sie können auch bei den freiwilligen Zusatzversicherungen die Unfalldeckung ausschliessen, sofern Sie über eine gleichwertige private Zusatzversicherung für Unfall
verfügen. Bei den Zusatzversicherungen reduziert sich Ihre Prämie durch den Unfallausschluss sogar um 10%.
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