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Grundversicherung

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Viele Versicherte haben heute Anrecht auf Prämienverbilligung und nutzen dieses Recht. Leben Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und wünschen Sie sich einen finanziellen Beitrag an Ihre obligatorischen Krankenversicherungsprämie?


Anspruch  auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) haben Personen, die bei einem vom Bund anerkannten Krankenversicherer die obligatorische Krankenpflege (Grundversicherung) versichert haben und deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Diese Unterstützung ist kantonal unterschiedlich geregelt und erfolgt in vielen Fällen nicht ohne die Anfrage der Versicherten. Es lohnt sich deshalb, bei Ihrer zuständigen Stelle in Ihrem aktuellen Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie von der finanziellen Unterstützung profitieren dürfen.
Die folgenden Links führen Sie direkt zu den Bedingungen der Kantone und zeigen Ihnen, wie Sie bei einem Gesuch um Prämienverbilligung vorgehen müssen.
Appenzell Ausserrhoden
Appenzell Innerrhoden
Aargau
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St. Gallen
Tessin
Thurgau
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich

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