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Leistungen A – Z

Zimmerkomfort im Spital

Mit der Grundversicherung ist der Aufenthalt im Mehrbettzimmer in der allgemeinen Abteilung eines Spitals gemäss Spitalliste bis max. zum Tarif des Wohnkantons gedeckt.
Aufenthalt und Behandlung im Zweibett- und Einbettzimmer werden über die Spitalversicherungen abgedeckt.

Für Ihre Mitteilungen und Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular:

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Auf www.helsana.ch


Spitalliste mit eingeschränkten Leistungen


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