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Stillgeld

 
Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 wurde die Entrichtung des Stillgeldes zugunsten der Stillberatung aufgehoben.
Helsana vergütet aus der Grundversicherung 3 Sitzungen Stillberatung durch anerkannte Hebammen und Pflegefachpersonen mit spezieller Ausbildung in Stillberatung.
Helsana, als führender Krankenversicherer, unterstützt die Stiftung zur Förderung des Stillens und die stillfreundlichen Geburtskliniken.
 

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