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Leistungen A – Z

Spitalwahl

Mit der Grundversicherung sind ihre Leistungen in der allgemeinen Abteilung eines Spitals gemäss kantonaler Spitalliste im Mehrbettzimmer gedeckt.
Die Spitalversicherungen decken je nach abgeschlossener Variante Spitalaufenthalte in der allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung in der ganzen Schweiz.
Vor einem geplanten Spitalaufenthalt in einem öffentlichen oder privaten Spital empfehlen wir Ihnen, eine Kostengutsprache zu verlangen. Diese Kostengutsprache gibt Ihnen Auskunft, ob der geplante Spitalaufenthalt vollumfänglich oder teilweise übernommen wird.

Für Ihre Mitteilungen und Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular:

Mehr zum Thema

Auf www.helsana.ch



Spitalliste mit eingeschränkten Leistungen


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