Leistungen bei Psychotherapie
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Nur wenn die psychotherapeutische Behandlung von einem Arzt bzw. von einem nichtärztlichen Therapeuten in der Praxis des Arztes und unter dessen Aufsicht durchgeführt
wird, werden aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen vergütet.
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Die von einem selbständigen nichtärztlichen Psychotherapeuten erbrachte Leistung ist keine Pflichtleistung und wird entsprechend nicht aus der Grundversicherung
vergütet.
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Aus der Zusatzversicherung TOP oder COMPLETA können unter folgenden Voraussetzungen Beiträge an solche Behandlungen vergütet werden:
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Die Therapie muss ärztlich verordnet sein.
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Die Behandlung muss von einem selbständigerwerbenden, anerkannten, fachlich qualifizierten Psychotherapeuten durchgeführt werden.
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Mit der interaktiven Suchfunktion Anerkannte Psychotherapeuten können sie nichtärztliche Psychotherapeuten suchen, die von Helsana anerkannt sind.
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Die Höhe der Leistungen beläuft sich auf 75%, max. CHF 3000.– pro Kalenderjahr aus TOP bzw. 75%, max. CHF 4500.– pro Kalenderjahr aus COMPLETA (= Gesamtanspruch für spezielle Behandlungsformen).
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