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Zusammenstellung der Medikamentenleistungen: Welche Kostenbeiträge an welche Medikamente und aus welchen Versicherungen übernimmt Helsana?
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Keine Leistungen an Medikamente
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Medikamente, die nicht übernommen werden, sind auf der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt.
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Punktelimitation bei Medikamenten
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Gewisse Medikamente unterliegen einer Punktelimitation (Mengeneinschränkung). Jeder Packung wird eine Punktzahl zugeteilt. Innert 90 Tagen ist nur eine gewisse Punkteanzahl
zugelassen. Diese maximale Punkteanzahl ist je nach Medikament unterschiedlich, gilt dann aber jeweils für die ganze therapeutische Gruppe. Die gesamthaft zugelassene Menge
pro therapeutische Gruppe darf nur einmal zu Lasten der Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden. Die übersteigenden Kosten übernimmt der Versicherte.
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Gemäss den Allgemeinen Bestimmungen zur Spezialitätenliste muss der Leistungserbringer (Arzt, Spital, Apotheke) über diese Limitation aufklären.
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