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Arzneimittel  |  Medikamente

Zusammenstellung der Medikamentenleistungen: Welche Kostenbeiträge an welche Medikamente und aus welchen Versicherungen übernimmt Helsana?

Versicherung Leistungen
Grundversicherung
Arzneimittel, die nachweislich wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind, sind auf der Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit aufgelistet. Helsana vergütet diese Medikamente, abzüglich der Kostenbeteiligung (Selbstbehalt und Jahresfranchise).
Zusatzversicherungen
TOP
SANA
COMPLETA
Ärztlich verordnete Medikamente, die nicht aus der Grundversicherung vergütet werden, werden von Helsana zu 75% (SANA) bzw. zu 90% (TOP und COMPLETA) der verrechneten Kosten übernommen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass das betreffende Medikament beim Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) für die in Frage stehende Indikation zugelassen ist.

Keine Leistungen an Medikamente

Medikamente, die nicht übernommen werden, sind auf der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt.

Punktelimitation bei Medikamenten

Gewisse Medikamente unterliegen einer Punktelimitation (Mengeneinschränkung). Jeder Packung wird eine Punktzahl zugeteilt. Innert 90 Tagen ist nur eine gewisse Punkteanzahl zugelassen. Diese maximale Punkteanzahl ist je nach Medikament unterschiedlich, gilt dann aber jeweils für die ganze therapeutische Gruppe. Die gesamthaft zugelassene Menge pro therapeutische Gruppe darf nur einmal zu Lasten der Krankenversicherung in Rechnung gestellt werden. Die übersteigenden Kosten übernimmt der Versicherte.
Gemäss den Allgemeinen Bestimmungen zur Spezialitätenliste muss der Leistungserbringer (Arzt, Spital, Apotheke) über diese Limitation aufklären.

Für Ihre Mitteilungen und Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular:

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