Leistungen A – Z |
LPPV | Nichtpflichtmedikamente |
| Für Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Weder aus der Grundversicherung noch aus unseren Zusatzversicherungen. Die LPPV wird laufend angepasst und kann auszugsweise verlangt werden. |
| Eine Zusammenstellung, welche Kostenbeiträge an welche Medikamente und aus welchen Versicherungen bezahlt werden, finden Sie unter Medikamente. |
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