Navigation





Leistungen A – Z

Karenzfrist

 
Die Frist ab Versicherungsbeginn, in der bestimmte Leistungen aus der Versicherung nicht erbracht werden. Karenzfristen sind beispielsweise im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen infolge von Mutterschaft oder bei Zahnpflegeversicherungen von Bedeutung.

Karenzfrist bei Mutterschaft

Bei den Spitalversicherungen gilt für Mutterschaftsleistungen eine Karenzfrist von 365 Tagen ab Versicherungsbeginn. Während dieser Zeit sind stationäre Aufenthalte infolge Mutterschaft nur in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton gedeckt. Nach Ablauf dieser Karenzfrist gilt die volle Deckung in der halbprivaten Abteilung bzw. privaten Abteilung auch bei Mutterschaft.

Karenzfrist bei der Zahnpflegeversicherung DENTAplus

Der Leistungsanspruch in der DENTAplus beginnt nach einer Karenzfrist von 6 Monaten ab Beginn der Versicherung. Entscheidend für die Entstehung des Anspruchs ist das Behandlungsdatum.

Für Ihre Mitteilungen und Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular:


Informationen über diesen Webauftritt