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Die Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV) bietet einen Schutz vor bestimmten HP-Viren, die für Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Diese Impfung wird nur unter
gewissen Bedingungen aus der Grundversicherung vergütet:
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Die Impfung wird bei Mädchen und jungen Frauen im Alter von 11 bis 26 Jahren durchgeführt
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Die Ärztin oder der Arzt führt die Impfung im Rahmen des kantonalen Impfprogramms durch. Dadurch erfolgt der Einkauf des Impfstoffes zentral, und die Impfkosten fallen wesentlich tiefer aus
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Sind diese Bedingungen erfüllt, laufen Rechnungsstellung und -vergütung im Hintergrund zwischen Ärztin oder Arzt, Kanton und Krankenversicherer ab. Es wird weder
ein Selbstbehalt noch ein Franchiseanteil erhoben.
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Weitere Informationen bezüglich Vorgehen erhalten Sie beim kantonalen Gesundheitsamt.
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Wird die Impfung ausserhalb des kantonalen Impfprogramms durchgeführt, werden die Kosten nicht aus der Grundversicherung übernommen.
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Ein Beitrag an die Impfung wird bis zum Alter von 26 Jahren aus der Zusatzversicherung SANA zu 75%, max. CHF 500.– pro Kalenderjahr, und aus der Zusatzversicherung COMPLETA zu 90%, max. CHF 750.– pro Kalenderjahr, übernommen.
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Kantonales Impfprogramm
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Die Impfprogramme werden von den schulmedizinischen Diensten und/oder den freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten, die dem kantonalen Impfprogramm angeschlossen sind,
umgesetzt.
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Die Impfprogramme gegen Gebärmutterhalskrebs sind je nach Kanton unterschiedlich organisiert. Eine Liste mit Links zu den kantonalen Impfprogrammen ist auf der Website des
Bundesamtes für Gesundheit unter humane Papillomaviren (ganz unten) zusammengestellt.
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