Leistungen A – Z |
Haushaltshilfe |
| Aus der Grundversicherung werden keine Beiträge an Haushaltshilfe entrichtet. | ||||||||||||||||||
Nach akutem stationärem Spitalaufenthalt |
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| Bei ärztlicher Verordnung werden nach einem akuten stationären Spitalaufenthalt aus den Spitalversicherungen für kurze Zeit, je nach Diagnose, maximal die folgenden Leistungen an ausgewiesene Kosten vergütet: | ||||||||||||||||||
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| Die angegebene maximale Dauer von 30 Tagen pro Jahr gilt für Hauskrankenpflege und Haushaltshilfe zusammen. |
Im Rahmen der ambulanten Pflege zu Hause |
| Die Pflegeversicherung CURA übernimmt einen Beitrag an die ärztlich verordneten Haushaltshilfeleistungen, die im Rahmen der ambulanten Pflege zu Hause erbracht werden. |
| Die Pflegeversicherung VIVANTE bezahlt bei ausgewiesener Pflegebedürftigkeit (Arztzeugnis) von mindestens 25% Taggelder in der versicherten Höhe aus. |
Für Ihre Mitteilungen und Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular:
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Auf www.helsana.ch Spitex |
