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Grenzgänger

 
Für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, und für ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen in allen Nachbarländern der Schweiz gilt ein Versicherungswahlrecht. Sie können wählen, ob sie die Versicherung in der Schweiz oder in ihrem Wohnsitzland abschliessen wollen. Erwerbstätige Familienangehörige bleiben am Arbeitsort versicherungspflichtig.

Italien stellt eine Ausnahme dar

Familienangehörige eines italienischen Grenzgängers können sich nur in Italien behandeln lassen.

Vorteile für deutsche Grenzgänger

Deutsche Grenzgänger geniessen mit einer Schweizer Krankenversicherung entscheidende Vorteile. Denn sie können sich mit einer günstigen Prämie wahlweise sowohl in Deutschland gemäss der gesetzlichen Krankenversicherung wie auch in der Schweiz gemäss der obligatorischen Krankenversicherung behandeln lassen.

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