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Leistungen A – Z

Geburtshaus

Die Kosten für die Geburt in einem vom Kanton anerkannten Geburtshaus werden von Helsana aus der Grundversicherung vergütet. Sobald ein Geburtshaus auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt ist, ist es anerkannt.
Sollte sich das Geburtshaus nicht auf der kantonalen Spitalliste befinden, wird Helsana versuchen, Verträge mit den Geburtshäusern abzuschliessen. Um sicher zu sein, dass die Kosten übernommen werden, kontaktieren Sie vorher den Kundendienst von Helsana. Die Telefonnummer entnehmen Sie ihrer Helsana-Card.
Welche Leistungen Helsana aus der Spitalzusatzversicherung in dem von Ihnen gewählten Geburtshaus übernimmt, können Sie vorgängig mit dem Kundendienst von Helsana abklären.

Für Ihre Mitteilungen und Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular:

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