Leistungen A – Z |
Ambulante Behandlung |
| Unter ambulanter Behandlung versteht man die Behandlung in der Praxis des niedergelassenen Arztes bzw. Zahnarztes oder im Ambulatorium eines Spitals. |
| Die ambulante Behandlung wird durchgeführt von |
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| Ist die ambulante Behandlung ärztlich verordnet und handelt es sich um eine Pflichtleistung, werden die Kosten aus der Grundversicherung nach den Tarifverträgen des Wohn- oder Arbeitsortes vergütet. |
| Bei Abschluss der Zusatzversicherung COMPLETA werden auch Behandlungen von Nichtvertragsärzten (ohne Psychotherapie) zu 90% vergütet. |
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