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Ambulante Behandlung

 
Unter ambulanter Behandlung versteht man die Behandlung in der Praxis des niedergelassenen Arztes bzw. Zahnarztes oder im Ambulatorium eines Spitals.
Die ambulante Behandlung wird durchgeführt von
  • Ärzten und Zahnärzten
  • Chiropraktoren
  • Hebammen
  • Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten
  • Pflegefachpersonen (selbständig oder angestellt bei einer Spitexorganisation)
  • Ernährungsberatern und Diabetesberatern
  • Laboratorien (Laboranalysen) und Röntgeninstituten
Ist die ambulante Behandlung ärztlich verordnet und handelt es sich um eine Pflichtleistung, werden die Kosten aus der Grundversicherung nach den Tarifverträgen des Wohn- oder Arbeitsortes vergütet.
Bei Abschluss der Zusatzversicherung COMPLETA werden auch Behandlungen von Nichtvertragsärzten (ohne Psychotherapie) zu 90% vergütet.

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