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Kündigungstermine

Obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG

Sie können die Grundversicherung jeweils per 31. Dezember unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist wechseln. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihre Prämie im folgenden Jahr höher, tiefer oder gar unverändert sein wird.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Kündigung schriftlich zu erfolgen hat und spätestens am letzten Arbeitstag im November bei Ihrer bisherigen Kasse eintreffen muss.
Versicherte, welche die gesetzliche Mindestfranchise von CHF 300.– (Kinder CHF 0.–) gewählt und keine alternative Versicherungsvariante der Grundversicherung abgeschlossen haben, können zusätzlich per 30. Juni unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu einem anderen Krankenversicherer wechseln. In diesem Fall muss Ihre Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im März in schriftlicher Form bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer eintreffen.
Bei der Kündigung Ihrer bestehenden Versicherung sind wir Ihnen gerne behilflich. Hier finden Sie eine Vorlage für das Kündigungsschreiben:
Kündigungsformular (PDF)

Krankenpflege-Zusatzversicherungen nach VVG

Die genauen Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen sind von Krankenversicherer zu Krankenversicherer unterschiedlich.
Üblicherweise besteht bei einer Prämienerhöhung eine verkürzte Kündigungsfrist, während bei unveränderter Prämienhöhe meistens eine mehrmonatige Kündigungsfrist einzuhalten ist. Bitte konsultieren Sie dazu die jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres bisherigen Krankenversicherers.
Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen, Ihre alten Zusatzversicherungen erst dann zu kündigen, wenn Sie von Helsana die Bestätigung erhalten haben, dass Sie vorbehaltlos in die gewünschte Zusatzversicherung aufgenommen werden.

Für Ihre Mitteilungen und Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular:

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