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Freundschaftswerbung: Teilnahmebedingungen


Bei jeder Grundversicherung, die aufgrund einer Weiterempfehlung durch einen bestehenden Helsana Kunden abgeschlossen wird, profitiert sowohl der bestehende als auch der neue Kunde von einem im Voraus ausgewählten Geschenk im Wert von CHF 50.-
(Prämie).
Der werbende  Kunde kann zwischen einem Coop-, SwissWellnes- oder Ochsner Sport Gutschein auswählen. Die Vermittlung von ausschliesslich Zusatzversicherungs-Abschlüssen wird nicht belohnt.
Für den Anspruch auf das Vermittlungsgeschenk müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die geworbene Person muss effektiv ein Neukunde sein. Nicht als Neukunden gelten Personen, die im Zeitpunkt der Vermittlung bereits bei einem Krankenversicherer der Helsana-Gruppe (Helsana, Progrès, sansan, avanex) die obligatorische Grundversicherung abgeschlossen haben.
2. Die Freundschaftswerbungsaktion gilt ausschliesslich für Versicherungsabschlüsse, bei denen keine anderweitigen Provisionen entrichtet werden. Damit sind sämtliche Abschlüsse im Zusammenhang mit professionellen Versicherungsvermittlern ausgeschlossen.
3. Die Freundschaftswerbung muss klar auf der Versicherungsofferte bzw. dem Antragsformular des Neukunden vermerkt sein. Zu diesem Zweck notiert Helsana die Versicherten-Nr. der vermittelnden Person auf jeder Versicherungsofferte, die sie aufgrund
einer Freundschaftswerbung ausstellt. Falls der Neukunde die Offerte auf der Helsana-Website selber erstellt, muss er darauf handschriftlich die komplette Anschrift, das Geburtsdatum und – falls bekannt – auch die Versicherten-Nr. des vermittelnden Helsana-Kunden vermerken.
4. Im Nachhinein gemeldete Freundschaftswerbungen für Versicherungsabschlüsse, die bereits erfolgt sind, können für diese Aktion nicht mehr berücksichtigt werden.
Helsana behält sich das Recht vor, die Prämien jederzeit durch andere Vermittlungsgeschenke zu ersetzen oder die Freundschaftswerbungsaktion auf jeden beliebigen Zeitpunkt wieder zu beenden. Selbstverständlich werden bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Empfehlungen aber noch zu den hier aufgeführten Bedingungen ausgeführt.
Das Vermittlungsgeschenk (Prämie) wird dem bestehenden sowie dem Neukunden automatisch zugestellt, sobald der Neuabschluss intern verarbeitet worden ist. Die Verarbeitung von Anträgen mit Zusatzversicherung(en) kann aufgrund der Gesundheitsprüfung etwas länger dauern.

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Auf www.helsana.ch


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