Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)
Die LPPV ist in den Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) der TOP wie auch der COMPLETA Krankenpflege-Zusatzversicherungen namentlich erwähnt. Für Medikamente, welche auf der LPPV-Liste aufgeführt sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Zudem findet sich in den Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) der TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung der Verweis auf die Zusatzliste zur LPPV. Für Medikamente, welche in dieser Zusatzliste zur LPPV aufgeführt sind, besteht lediglich für COMPLETA-Versicherte eine Kostenübernahme.
Wer sich für die Hintergründe interessiert, findet hier weiterführende Informationen.
