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Nicht kassenpflichtige Medikamente (LPPV)

Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)

Die LPPV ist in den Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) der TOP wie auch der COMPLETA Krankenpflege-Zusatzversicherungen namentlich erwähnt. Für Medikamente, welche auf der LPPV-Liste aufgeführt sind, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Zudem findet sich in den Zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) der TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung der Verweis auf die Zusatzliste zur LPPV. Für Medikamente, welche in dieser Zusatzliste zur LPPV aufgeführt sind, besteht lediglich für COMPLETA-Versicherte eine Kostenübernahme.

Wer sich für die Hintergründe interessiert, findet hier weiterführende Informationen.

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Haben Sie Fragen zur LPPV Helsana, dann füllen Sie bitte das Mailformular aus.

Rechtliche Hinweise zur LPPV.




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