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Kassenpflichtige Medikamente (Spezialitätenliste)

 
Arzneimittel, die einem medizinischen Bedürfnis entsprechen und nachweislich wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind, werden von der Grundversicherung vergütet, abzüglich der Kostenbeteiligung.
Die Spezialitätenliste (SL) des Bundesamtes für Gesundheit enthält diese kassenpflichtigen Medikamente.

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