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Das ändert sich am 1. Januar 2012 bei Ihrer Versicherung

Wir bitten Sie, die folgenden Änderungen zu beachten, wenn Sie in den nächsten Tagen Ihre neue Versicherungspolice erhalten. Die automatischen Änderungen betreffen vorwiegend Wechsel von Altersgruppen.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Alternative Versicherungsmodelle (AVM)

Taggeldversicherungen

Zusatzversicherungen

Diverses

BASIS

 

Versicherte mit Jahrgang 1993 – Altersgruppenwechsel

Mit der Vollendung des 18. Altersjahrs erfolgt per 1. Januar des folgenden Jahres die Umteilung in die Prämienstufe der Jugendlichen mit der ordentlichen Franchise von CHF 300.–. Damit entfällt der bisherige Kinderrabatt. Bis zum 25. Altersjahr unterstützen wir jedoch alle Jugendlichen wie bis anhin mit einer Jugendprämie, die 15 Prozent unter der Erwachsenenprämie liegt.

Versicherte mit Jahrgang 1986

Jugendlichen, die das 25. Altersjahr vollendet haben, dürfen wir gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) den Jugendrabatt in Form einer Jugendprämie nicht mehr gewähren. Es erfolgt die übliche Umteilung in die Erwachsenenprämie. Für eine günstigere Prämie empfehlen wir die wählbare Franchise von CHF 1000.–.

BASIS mit Bonus

 

Prämienanpassungen

Versicherte, die vom 1.10.2010 bis zum 30.9.2011 keine Leistungen bezogen haben, erhalten ab 1.1.2012 eine Prämienreduktion um eine Bonusstufe (bis zur Maximalgrenze). Versicherten mit Leistungsbezug wird die Prämie um eine Bonusstufe erhöht.

AVM-Reduktionen

 
BeneFit: 15% Rabatt
BeneFit PLUS: mindestens 15% Rabatt
PREMED-24: 8% Rabatt

HAV/HMO Rabatte bleiben unverändert.

Ärztenetze

 
Folgende Ärztenetze gelten per 1. Januar 2012:
  • HAV 1A-Hausärzte
  • HAV Emme
  • HAV hawa
  • HAV Schwyz
  • HAV Zürcher Gesundheitsnetz
  • HMO CENTRAMED Riehen
Namensänderung:
HAV Winterthur / Andelfingen heisst neu HAV hawa

SALARIA Einzel-Taggeldversicherung nach VVG

 
Nicht mehr erwerbstätig Weiterhin erwerbstätig
Beim Eintritt ins AHV-Alter (Frauen Jahrgang 1947, Männer Jahrgang 1946) Die Versicherung wird per 1.1.2012 aufgehoben. Die Versicherung kann bis zum 70. Altersjahr wie folgt weitergeführt werden:

  • Taggeld max. wie bisher
  • Leistungsdauer 180 Tage
  • Wartefrist längstens 30 Tage

Wenn Sie von dieser Möglichkeit profitieren möchten, teilen Sie uns dies bis zum 31.1.2012 schriftlich mit.
Versicherte nach vollendetem 70. Altersjahr (Jahrgang 1941) Eine allfällig noch bestehende Versicherung wird per 1.1.2012 aufgehoben.

SALARIA Freiwillige Taggeldversicherung nach KVG

 
Versicherte nach vollendetem 65. Altersjahr (Jahrgang 1946) Die Versicherung wird wie folgt weitergeführt:

  • Taggeld max. CHF 10.– für Unfall und Krankheit

Allfällig höhere Versicherungen werden per 1.1.2012 auf diesen Wert pro Person reduziert.

CASA Haushalttaggeld-Versicherung nach VVG

 
Beim Eintritt ins AHV-Alter (Frauen Jahrgang 1947, Männer Jahrgang 1946) Die Versicherung wird bis zur Vollendung des 70. Altersjahres mit einem Taggeld von maximal CHF 50.− weitergeführt. Höhere Taggelder werden per 1.1.2012 auf diesen Wert reduziert.
Versicherte nach vollendetem 70. Altersjahr (Jahrgang 1941) Die Versicherung wird per 1.1.2012 aufgehoben.

PRESANA Komplementärmedizin

 
Ab 01.01.2012 werden die 5 Komplementärmethoden (Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin), welche 2005 aus der OKP gestrichen wurden, bis zum 31.12.2017 provisorisch und unter bestimmten Bedingungen wieder aus der OKP vergütet.
Aufgrund dieses EDI-Entscheides haben Sie die Möglichkeit, das Produkt PRESANA ohne Kündigungsfrist per 31.12.2011 zu kündigen.
Bis 01.01.2018 können Sie PRESANA ohne Gesundheitsprüfung wieder aktivieren.

PREVEA Kapitalversicherung bei Tod und Invalidität

 

PREVEA Krankheit

Höhere Altersgruppen

Für Versicherte mit den Jahrgängen 1956, 1961, 1966, 1971, 1976, 1981, 1986 und 1991 erfolgen automatisch altersbedingte Prämienanpassungen.

Höchstversicherungssumme

Für Versicherte mit dem Jahrgang 1956 erfolgt automatisch die Reduktion der Invaliditätssumme auf maximal CHF 100'000.–.

Versicherungsende

Für Versicherte mit dem Jahrgang 1952 erlischt die Versicherung automatisch am 31.12.2011.

PREVEA Unfall

Höhere Altersgruppen

Für Versicherte mit den Jahrgängen 1941, 1946, 1966, 1991 und 1996 erfolgen automatisch altersbedingte Prämienanpassungen.

Höchstversicherungssummen

Für Versicherte mit dem Jahrgang 1941 erfolgt automatisch die Reduktion von höheren Todesfallsummen auf maximal CHF 20'000.– und der Invaliditätssumme auf maximal CHF 100'000.– (ohne Progression).

KTI Kapitalversicherung für Tod und Invalidität (mit Unfall)

 

Höhere Altersgruppen

Für Versicherte mit den Jahrgängen 1956, 1961, 1966, 1971, 1976, 1981, 1986, 1991 und 1996 erfolgen automatisch altersbedingte Prämienanpassungen.

Höchstversicherungssumme

Für Versicherte mit dem Jahrgang 1956 erfolgt automatisch die Reduktion der Invaliditätssumme auf maximal CHF 100'000.–.

Versicherungsende

Für Versicherte mit dem Jahrgang 1952 erlischt die Versicherung automatisch am 31.12.2011.

RI Risiko-Invaliditätsversicherung

 

Versicherte mit Jahrgang 1946

Die Versicherung erlischt mit Vollendung des 65. Altersjahres.

RL Risiko-Lebensversicherung

 

Versicherte mit Jahrgang 1946

Die Versicherung erlischt mit Vollendung des 65. Altersjahres.

Allgemeine Informationen zu den Spitalzusatzversicherungen

 
Die Helsana-Gruppe hat die Bedingungen für die Produkte der Spitalzusatzversicherungen überarbeitet. Grund dafür ist die neue Spitalfinanzierung, die am 1.1.2012 in Kraft tritt. Die Versicherungsbedingungen passen sich damit einerseits der neuen gesetzlichen Grundlage an, andererseits gestaltet die Helsana-Gruppe einzelne Bedingungen neu. Den Versicherten erwachsen daraus keine Nachteile: Alle Leistungen erfolgen im bisherigen Umfang. Einschränkungen in der Spitalwahl sind weiterhin möglich. Die gute Nachricht für alle, die auch ihre Grundversicherung bei der Helsana-Gruppe abgeschlossen haben: Sie erhalten neu Zugang zu den sogenannten Helsana-KVG/VVG-Vertragsspitälern, welche nicht auf der Spitalliste ihres Kantons stehen.
Die zweite gute Nachricht: Für das Jahr 2012 gewährt die Helsana-Gruppe freiwillig eine Vergünstigung von 5%. Möglich wird dies durch die neue Spitalfinanzierung, welche die Spitalzusatzversicherungen grundsätzlich entlastet. Die Helsana-Gruppe gibt diese Entlastung ihren Kunden per 2012 weiter, indem sie in den Produkten Hospital Eco, Plus, Comfort, Albergo und Flex Vergünstigungen im Umfang von vorderhand 30 Mio. Franken leistet. Da sich die finanziellen Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung erst in den nächsten Jahren exakt beziffern lassen, erfolgt die Vergünstigung für das Jahr 2012 nicht in Form einer Tarifsenkung.
Spitalwahleinschränkung Smile: Die neue Spitalplanung wirkt sich auch auf dieses Produkt aus. Die bisherigen Einschränkungen und die damit verbundene Prämienreduktion entfallen. Die Versicherten erhalten automatisch eine neue Versicherungsdeckung ohne Einschränkung der Spitalwahl. Eine Gesundheitsprüfung ist dafür nicht notwendig. Falls Sie mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können Sie die entsprechende Versicherung bis 30.11.2011 auf den 31.12.2011 kündigen.
Weitere Informationen und die neuen Versicherungsbedingungen

Spitalzusatzversicherung HOSPITAL PLUS BONUS und
Spitalzusatzversicherung HOSPITAL COMFORT BONUS

 
Versicherte, die während min. zwei Beobachtungsperioden (jeweils vom 1.10. bis zum 30.9. des darauffolgenden Jahres) keine Leistungen bezogen haben, erhalten ab 1.1.2012 eine Prämienreduktion um eine Stufe (max. 20%, gemäss Vertragsbedingungen). Versicherte mit Leistungsbezug verlieren den Rabatt und werden in die Bonusstufe 4 umgeteilt.

Langzeitpflege-Versicherung CURA für HOSPITAL-Versicherte

 

Versicherte mit Jahrgang 1946 (Männer) und 1947 (Frauen)

Als Versicherte mit einer HOSPITAL -Spitalzusatzversicherung haben Sie beim Eintritt ins AHV-Alter Anspruch auf die CURA -Langzeitpflege-Versicherung. Die Aufnahme erfolgt per 1.1.2012 automatisch und ohne Risikoprüfung.
Die Höhe der Tagespauschale richtet sich nach der jeweils abgeschlossenen HOSPITAL-Spitalzusatzversicherung. Wenn Sie auf diesen Versicherungsschutz verzichten wollen, so können Sie uns das bis zum 31.3.2012 schriftlich mitteilen.

Zahnpflegeversicherung DENTAplus Bronze für TOP- oder COMPLETA-Versicherte

 

Versicherte mit Jahrgang 1991

Im Jahr des 21. Geburtstags entfällt aus der TOP oder COMPLETA der Versicherungsschutz für Behandlungskosten bei Zahnfehlstellungskorrekturen. Um Versicherungslücken zu vermeiden, haben Sie Anspruch, per 1.1.2012 automatisch und ohne Risikoprüfung in die Zahnpflegeversicherung DENTAplus Bronze aufgenommen zu werden. Diese Versicherung übernimmt pro Kalenderjahr 50 Prozent der Kosten, und zwar maximal CHF 1000.–, für zahnärztliche Behandlungen. Darin eingeschlossen sind Prophylaxe, zahnärztliche Kontrollen Kieferchirurgie und Kieferorthopädie.
Falls Sie trotz dieser Vorteile auf die DENTAplus Bronze verzichten möchten, teilen Sie uns dies bitte bis zum 31.3.2012 schriftlich mit.

Helsana-advocare PLUS

 

Versicherte mit Jahrgang 1993

Im Jahr des 19. Geburtstags wird die Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung Helsana-advocare PLUS prämienpflichtig. Alle Versicherten mit Jahrgang 1993 wurden bereits schriftlich darüber informiert.

Kündigungsfrist OKP

 
Die Kündigung der obligatorischen Krankenversicherung muss schriftlich bis Mittwoch, 30.11.2011, bei Helsana Versicherungen AG eintreffen.

Kündigungsfrist Zusatzversicherung

Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG können die Krankenpflege-Zusatzversicherungen nach VVG nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von einem Jahr bis zum 30.9.2011 (Eintreffen des Briefes bei Helsana) per 31.12.2011 gekündigt werden, soweit es zu keiner Vertragsanpassung kommt (ausgenommen Mehrjahresverträge).
Zusatzversicherungen, deren Prämien, Franchise oder Selbstbehalt ändern oder die eine Änderung des Leistungsumfanges erfahren, können innert 30 Tagen seit Eintreffen der Änderungsmitteilung auf das Datum der Änderung gekündigt werden.

VOC- und CO2-Abgabe

Rückerstattung der Umweltabgaben

Auch 2012 erhalten sämtliche Einwohner der Schweiz eine Rückerstattung aus den durch den Bund erhobenen Lenkungsabgaben. Diese Lenkungsabgaben setzen Anreize, um den Ausstoss umweltschädlicher Stoffe und Gase in der Schweiz zu verringern (insbesondere CO2 und flüchtige organische Verbindungen VOC).
Die Auszahlung des Rückerstattungsbetrags erfolgt aus administrativen Gründen über eine Reduktion der Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Helsana wird den Betrag von total CHF 42.00 pro Versicherten mit sämtlichen während des Jahres fälligen Prämien verrechnen. Bei monatlicher Prämienzahlung beläuft sich der Betrag auf CHF 3.50.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter:
www.umwelt-schweiz.ch/voc oder
www.umwelt-schweiz.ch/co2-abgabe

Erhöhung Skonto-Satz für Halbjahreszahler

Der Skonto-Satz für Halbjahreszahler wird per 1.1.2012 von 0,4 auf 0,5% angehoben.

Für Ihre Mitteilungen und Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular:


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