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Unfall

Hier finden Sie alle Informationen und Formulare, die Sie bei einem Unfall im In- oder Ausland oder bei einem Zahnunfall benötigen.
 

Unfall

Haben Sie einen Unfall erlitten? Teilen Sie uns bitte den Hergang des Unfalls so schnell wie möglich mit. Füllen Sie dazu das Formular «Unfallmeldung» aus, und senden Sie es an uns zurück. Verwenden Sie dazu die Adresse auf Ihrer HelsanaCard oder eine Helsana-Adressetikette. Für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 15 Jahren können Sie das Formular «Unfallmeldung für Kinder» verwenden.
Sobald Sie mindestens 8 Stunden pro Woche im Angestelltenverhältnis bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind Sie obligatorisch für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Falle trägt die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers die Behandlungskosten.
Wer nicht im Angestelltenverhältnis ist oder weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, muss die Unfalldeckung in der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) einschliessen. In diesem Falle kommt die Grundversicherung für die Behandlung der Unfallfolgen auf. Der Selbstbehalt (Kostenbeteiligung) geht dabei zulasten des Versicherten.
Wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, ist ein Wiedereinschluss der Unfalldeckung in der obligatorischen Grundversicherung (OKP) notwendig. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an unseren Kundendienst – unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Ihnen sagen, wie Sie weiter vorzugehen haben.
Häufige Fragen
Online-Formular: Adressetiketten bestellen
Online-Formular: Unfallmeldung
Unfallmeldung (PDF)
Unfallmeldung für Kinder (PDF)
 

Unfall im Ausland

So gehen Sie vor, wenn Sie im Ausland verunfallt sind:
  • Begleichen Sie die ambulanten Behandlungen vor Ort, verlangen Sie immer eine Zahlungsbestätigung.
  • Senden Sie die Zahlungsbestätigungen sowie die Originalrechnungen zusammen mit dem ausgefüllten Formular «Erhebung über Erkrankungen oder Unfälle während eines Auslandaufenthaltes» uns zu. Verwenden Sie dazu die Adresse auf Ihrer HelsanaCard, oder benutzen Sie eine Ihrer Helsana-Adressetiketten.
  • Stationäre Behandlungen werden je nach Versicherungsdeckung direkt durch Medicall, unsere Notrufzentrale, beglichen. Daher ist es wichtig, dass Sie Medicall so schnell wie möglich kontaktieren. Die Notrufnummer ist auf der Rückseite Ihrer HelsanaCard zu finden.
  • Falls Sie innerhalb der EU einen Notfall haben, können Sie für eine direkte Begleichung unsere HelsanaCard vorweisen. Auf der Rückseite der HelsanaCard ist die europäische Versicherungskarte integriert.
Medicall, die Notfallorganisation von Helsana, organisiert Ihnen die medizinisch notwendige Heimschaffung. Nur wenn Sie uns über die Helsana-Notrufnummer (Rückseite der HelsanaCard) kontaktieren und die Heimschaffung über unsere Notfallorganisation abwickeln, werden die Kosten vollumfänglich übernommen.
Erwerbstätige (mindestens 8 Stunden pro Woche im Angestelltenverhältnis bei einem Arbeitgeber) sind obligatorisch für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Falle trägt die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers die Behandlungskosten.
Wer nicht im Angestelltenverhältnis ist oder weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, muss die Unfalldeckung in der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) einschliessen. Die Kosten für die Behandlung werden bis zum doppelten Schweizer Tarif aus der Grundversicherung übernommen. Der Selbstbehalt (Kostenbeteiligung) geht dabei nach wie vor zulasten der Versicherten.
Erhebung über Erkrankungen oder Unfälle während eines Auslandaufenthaltes (PDF)
Online-Formular: Adressetiketten bestellen
 

Zahnunfall

Wird ein Zahnschaden durch einen Unfall verursacht, kommt bei Versicherten im Angestelltenverhältnis die Unfallversicherung des Arbeitgebers für die zahnärztliche Behandlung auf.
Wer nicht im Angestelltenverhältnis ist oder weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, muss die Unfalldeckung in der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) einschliessen. In diesem Falle kommt die Grundversicherung für die zahnärztliche Behandlung auf. Der Selbstbehalt (Kostenbeteiligung) geht dabei zulasten des Versicherten.
Bei einem Zahnunfall ist nebst dem Zahn meist auch noch ein Teil der Mundschleimhaut sowie äussere Weichteile (Lippe, Wange) betroffen. Kontaktieren Sie auf jeden Fall nach einem Zahnunfall Ihren Zahnarzt. Dieser wird das Formular «Zahnschäden: Befunde / Kostenvoranschlag» ausfüllen und mit den dazugehörenden Unterlagen uns einreichen. Erst durch dieses Zahnschadenformular ist der Zahnschaden bei uns gemeldet, und allfällige Folgeschäden sind beurteilbar.
Falls sich der Unfall im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln ereignet hat, bitten wir Sie, zusätzlich den «Fragebogen bei Zahnschäden im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln» auszufüllen und uns zurückzusenden. Verwenden Sie dazu folgende Adresse:
Helsana Versicherungen AG
Servicecenter Zürich
Zahngruppe
Postfach
8081 Zürich
Zahnschäden: Befunde / Kostenvoranschlag (PDF)
Fragebogen bei Zahnschäden im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln (PDF)

Für Ihre Mitteilungen und Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular:

Mehr zum Thema

Auf www.helsana.ch
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Publikationen zum Thema
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Weiterführende Links
Dental Oracle: Hinweise für Patienten mit Zahnschäden


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