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Häufige Fragen

 
 
Handelt es sich bei einem Zeckenbiss/Wespenstich um einen Unfall?
Ja, Zeckenbisse/Wespenstiche werden als Unfall abgerechnet.
 
Muss ich die Kostenbeteiligung bei einem Unfall selber tragen?
Ja, wenn Sie den Unfall in der Grundversicherung (obligatorischen Krankenpflegeversicherung) eingeschlossen haben. Sobald der Unfall von der Grundversicherung übernommen wird, wird Ihnen die Kostenbeteiligung verrechnet. Aus der Grundversicherung werden in diesem Fall die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernommen.
Wann kann ich bei Helsana die Unfalldeckung ausschliessen (Unfallausschluss)?
Sobald Sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber im Angestelltenverhältnis arbeiten, können Sie bei uns den Unfall ausschliessen. In diesem Fall sind Sie obligatorisch für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle beim Unfallversicherer Ihres Arbeitgebers versichert. Zu Nichtbetriebsunfällen (NBU) zählen beispielsweise Unfälle auf dem Arbeitsweg, beim Sport oder im Haushalt.
Was ist ein Haftpflichtfall (Regress)?
Haftpflicht ist die Pflicht, einen anderen, dem durch eigenes Verhalten oder Unterlassen ein Schaden entstanden ist, durch Schadenersatz zu entschädigen.
 
Muss ich die Kostenbeteiligung bei einem Haftpflichtfall (Regress) selber tragen?
Ja, die Gesetzgebung verpflichtet uns, die Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) bei Ihnen geltend zu machen. Wir empfehlen Ihnen, diese Kosten als Direktschaden bei der zuständigen Haftpflichtversicherung einzufordern.
 
Was sind Wagnisse?
Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzen, ohne die Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Eine nicht abschliessende Liste finden Sie unter: www.suva.ch/wagnisse
 
Gibt es Leistungskürzungen bei Wagnissen?
In Einzelfällen dürfen wir aufgrund einer «Verletzung allgemeiner Rechtsgrundsätze» Leistungen der Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) kürzen. Bei Vornahme einer nicht erlaubten Handlung müssen Sie deshalb allenfalls mit einer Leistungskürzung rechnen.
Bei den Zusatzversicherungen sind Leistungsausschlüsse für Krankheit und Unfälle als Folge von Wagnissen vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie dazu in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung.
 





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