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Als Kundin oder Kunde von Helsana erhalten Sie eine Versichertenkarte. Diese enthält aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Ihre 13-stellige AHV-Nummer sowie einen
Mikrochip. Sie ist eine individuelle, auf Ihren Namen ausgestellte Karte und darf nur von Ihnen persönlich verwendet werden.
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| Wichtig: Tragen Sie Ihre HelsanaCard immer bei sich und weisen Sie sie bei jedem Leistungsbezug vor. Die Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler, Apotheken etc.) sind
verpflichtet, die Administrativdaten der Karte bei der Rechnungsstellung anzugeben.
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| Erklärungen zur Versichertenkarte (PDF)
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Die Vorteile Ihrer HelsanaCard im Überblick
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Mikrochip für Administrativdaten und optional auch für Notfalldaten
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bargeldloser Medikamentenbezug in Schweizer Apotheken
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einfacher Arzt- und Spitalkontakt im In- und Ausland
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Notrufnummer im In- und Ausland
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vereinfachte Abrechnung
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AHV-Nummer für eine Vereinfachung des administrativen Prozesses
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Zugang zu den attraktiven Angeboten des Helsana Primeclubs.
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Was kann Ihre HelsanaCard?
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In der Schweiz
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Die HelsanaCard erleichtert den Kontakt mit Ärzten, Spitälern und Apotheken. Sie enthält neben der Versichertennummer alle notwendigen Angaben zum
Versicherungsschutz und ermöglicht den bargeldlosen Medikamentenbezug.
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Bargeldloser Medikamentenbezug
Nach Vorlage der Karte und des ärztlichen Rezepts in der Apotheke wird die Rechnung direkt an uns gesandt, und wir verrechnen Ihnen nur den Selbstbehalt. Zudem können
Sie auch solche Medikamente beziehen, die nur von der Zusatzversicherung vergütet werden. Dies ist nur möglich, wenn Ärzte, Spitäler und Apotheken
Informationen über Ihre Zusatzversicherung abfragen können. Wenn Sie dies nicht möchten und auf den Vorteil verzichten wollen, haben Sie die Möglichkeit, diesen elektronischen Abfragedienst zu sperren (PDF).
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Notfalldaten
Es besteht die Möglichkeit, bei einem Arzt Notfalldaten wie Ihre Blutgruppe, Allergien oder Notfalladressen speichern zu lassen. Diese Daten können Sie mit einem
PIN-Code schützen lassen. Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arzt.
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Im Ausland
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Die Rückseite Ihrer HelsanaCard ist gleichzeitig Ihre europäische Versichertenkarte und sieht in allen europäischen Ländern gleich aus. Dadurch wird
sichergestellt, dass alle Ärzte und Spitäler die Karte sofort erkennen. Bei einer Erkrankung oder einem Unfall in einem EU- oder EFTA-Land sorgt sie dafür, dass
alle benötigten medizinischen und pflegerischen Leistungen erbracht werden. Für diese gelten die Gebührensätze und die Rechtsvorschriften des Staates, in dem
Sie sich aufhalten.
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Das Onlineverfahren
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Dank dem Onlineverfahren können Ärzte, Apotheker und Spitäler online alle Administrations- und Deckungsdaten abfragen. Dies führt zu einer Vereinfachung der
administrativen Abläufe. In den Apotheken ermöglicht dies den bargeldlosen Bezug auch von jenen Präparaten, die nur von der Zusatzversicherung vergütet werden.
Nach Vorlage Ihrer Karte wird die Rechnung direkt von der Apotheke an Helsana gesandt. Helsana wird dann den Versicherten nur noch den Selbstbehalt verrechnen.
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Falls Sie die Onlineabfrage bezüglich Ihrer Zusatzversicherung unterdrücken möchten, haben Sie die Möglichkeit, diesen elektronischen Abfragedienst zu sperren.
Zu beachten ist, dass nach der Sperrung sämtliche Medikamente, die von den Zusatzversicherungen vergütet werden, nicht mehr bargeldlos bei den Apotheken bezogen werden
können.
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| Sperrung des Abfragedienstes der Versichertenkarte (PDF)
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